Agrofinanz GmbH: AG Kleve eröffnet vorläufiges Insolvenzverfahren

11.01.2016, Autor: Herr Sebastian Rosenbusch-Bansi / Lesedauer ca. 2 Min. (536 mal gelesen)
Was nach dem Bescheid der Finanzaufsicht BaFin zu befürchten war, ist nun eingetreten. Die Agrofinanz GmbH aus Kleve (NRW) ist insolvent. Das vorläufige Insolvenzverfahren wurde am Amtsgericht Kleve am 4. Januar 2016 eröffnet (Az. 32 IN 95/15).

Schon im vergangenen Jahr hatte die Finanzaufsicht BaFin der Agrofinanz GmbH die Rückabwicklung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts und die Rückzahlung der Gelder an die Anleger aufgegeben. „Durch die Insolvenz ist mit der Rückzahlung der Gelder nun nicht zu rechnen. Um nicht auf den Verlusten sitzen zu bleiben, sollten Anleger jetzt ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen“, sagt Rechtsanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.

Zunächst wird nun festgestellt, ob überhaupt ausreichend Masse vorhanden ist, um das reguläre Insolvenzverfahren zu eröffnen. Ist das der Fall, müssen die Anleger ihre Forderungen beim zuständigen Insolvenzverwalter anmelden. Es ist allerdings nicht davon auszugehen, dass im Insolvenzverfahren die Forderungen aller Gläubiger vollauf bedient werden können.

„Die aktuelle Entwicklung zeigt leider, dass die Investitionen in Palmöl und Kakao für die Anleger keineswegs eine so sichere Geldanlage war, wie suggeriert wurde“, so Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi. Denn den Anlegern wurden nicht nur Renditen von bis zu neun Prozent versprochen, sondern auch der Rückkauf der Beteiligungen zu einem fest gelegten Preis. Nun müssen dennoch hohe Verluste befürchtet werden. Allerdings brauchen die Anleger nicht nur auf eine möglichst hohe Quote im Insolvenzverfahren hoffen, sondern können auch Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen. Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi: „Es kann geprüft werden, ob Prospektfehler oder eine fehlerhafte Anlageberatung vorliegen, die den Schadensersatzanspruch begründen.“

Da die Agrofinanz GmbH laut BaFin ein Einlagengeschäft ohne die notwendige Erlaubnis betrieben hat, können ggfs. auch die Unternehmensverantwortlichen wegen Verstoßes gegen das Kreditwesengesetz in der Haftung stehen.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

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