DIE GRÜNDUNG EINES START-UP-UNTERNEHMENS

09.09.2017, Autor: Herr Vincent Aydin / Lesedauer ca. 1 Min. (98 mal gelesen)
Bei der Gründung eines Start-up-Unternehmens sind sechs Grundbausteine zu beachten, damit dem erfolgreichen Start des Unternehmens nichts im Wege steht.

Im folgenden Rechtstipp zeigen wir Ihnen worauf Sie achten müssen.

Bei der Gründung eines Start-up-Unternehmens sind sechs Grundbausteine zu beachten, damit dem erfolgreichen Unternehmensbeginn nichts im Wege steht.

Zunächst müssen sich der oder die Gründer überlegen, welche Rechtsform für ihr Vorhaben die passende ist. Bei Start-ups kommen regelmäßig eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), eine UG (sogenannte 1€-GmbH) oder eine GmbH in Betracht.

Der Erfolg einer Gesellschaft steht und fällt auch mit dem richtigen Namen. Hier gibt es einige Vorschriften zu beachten, sodass eine Rücksprache mit der zuständigen Handelskammer empfohlen wird.

 
Ist der Name gefunden, wird der Gesellschaftsvertrag erstellt. Im Gesellschaftsvertrag regeln die Gründer die elementaren Eckpfeiler ihrer Gesellschaft, wie z. B. die prozentuale Verteilung der Gesellschaftsanteile sowie die Fragen der Geschäftsführung.

Nach Erstellung des Gesellschaftsvertrags wird ein Termin beim Notar vereinbart. Der Notar beglaubigt den Gesellschaftsvertrag und nimmt die Anmeldung der Gesellschaft beim zuständigen Amtsgericht vor.

In der Zwischenzeit sollte ein Bankkonto für die Gesellschaft eröffnet werden und die vereinbarte Stammeinlage eingezahlt werden.

Abschließend werden alle nötigen Anmeldungen und Registrierungen vorgenommen. Die Gesellschaft benötigt in jedem Fall eine eigene Steuernummer und muss gegebenenfalls ins Handelsregister eingetragen werden.

Wir empfehlen bei jeder Neugründung einen Rechtsanwalt hinzuziehen, damit alle Schritte ordnungsgemäß erfolgen und die Arbeit schnellstmöglich aufgenommen werden kann.

Für eine Erstberatung rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail.

Selbstverständlich begleiten wir Sie auch nach der Beratung im weiteren Verlauf der Unternehmensgründung. Hierbei vereinbaren wir im Regelfall einen Pauschalbetrag mit Ihnen, damit Sie die Kosten im Überblick behalten.


Autor dieses Rechtstipps

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