FHM Fondshaus München: Eröffnung des Insolvenzverfahrens abgelehnt

13.11.2015, Autor: Herr Sebastian Rosenbusch-Bansi / Lesedauer ca. 2 Min. (390 mal gelesen)
Mit besten Renditechancen bei hoher Sicherheit bewarb das FHM Fondshaus München den Fonds Sachwertportfolio 1, den es Anfang 2013 auf den Markt brachte. Nur wenige Monate später ist das Emissionshaus zahlungsunfähig.

Doch die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wurde vom Amtsgericht München am 3. November 2015 mangels Masse abgelehnt.

Dem Amtsgericht München lagen gleich zwei Anträge auf die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über die FHM Fondshaus München vor – der Eigenantrag und der eines Gläubigers. Doch mangels Masse kommt es nicht zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens (Az.: 1506 IN 2457/15 bzw. 1506 IN 2287/15). Für die Gläubiger bedeutet dies, dass sie noch nicht mal auf die Befriedigung eines Teils ihrer Forderungen durch das Insolvenzverfahren hoffen können.

Der geschlossene Fonds Sachwertportfolio 1 investierte die Gelder der Anleger zum überwiegenden Teil in Immobilien und Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien. Zusammen mit der Aussicht auf hohe Renditen und großer Sicherheit hörte sich das für viele Anleger durchaus nach einer nachhaltigen Investition an. Wie nachhaltig die Beteiligung für die Anleger tatsächlich ist, wird sich noch zeigen müssen.

Als eigenständige Gesellschaft dürfte der Fonds nicht direkt von der Insolvenz des Emissionshauses betroffen sein. Bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten kann die Fondsgesellschaft allerdings auch nicht auf Unterstützung durch das Mutterhaus bauen. „Die Sorgen der Anleger können aufgrund dieser Entwicklung durchaus berechtigt sein“, sagt Rechtsanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden. Daher empfiehlt er besorgten Anlegern, ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen zu lassen. Dazu kann auch die Geltendmachung von Ansprüchen auf Schadensersatz zählen.

Ansatzpunkt dafür kann eine fehlerhafte Anlageberatung sein. Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi: „Zu einer ordnungsgemäßen Anlageberatung gehört auch die umfassende Aufklärung der Anleger über die Risiken der Geldanlage. War diese Aufklärung unzureichend oder blieb sogar aus, kann Anspruch auf Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung geltend gemacht werden.“

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

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