HCI MS JPO Leo: Anleger vor schwieriger Entscheidung

23.03.2016, Autor: Herr Simon-Martin Kanz / Lesedauer ca. 2 Min. (347 mal gelesen)
Anleger der Schiffsfonds HCI MS JPO Leo müssen eine schwierige Entscheidung treffen. Entweder frisches Geld „nachschießen“ und darauf hoffen, dass sich die wirtschaftliche Lage des Fonds wieder stabilisiert oder einen Verkaufsbeschluss für das Containerschiff MS JPO Leo treffen.

Rund sechs Millionen US-Dollar benötigt der Schiffsfonds HCI MS JPO Leo, berichtet „fonds professionell“ online. Von der Bank ist demnach kein Geld zu erwarten. Nun sollen die Anleger bis zum 8. April entscheiden, ob sie bereit sind, weiteres Kapital zu investieren. Alternativ könne auch ein Vorratsbeschluss für den Verkauf des Schiffes gefasst werden. „Beide Varianten bergen für die Anleger ein hohes Risiko“, sagt Rechtsanwalt Simon Kanz von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.

Denn durch die lahmende Weltwirtschaft ist die Situation der Handelsschifffahrt weiter schwierig. Ob unter diesen Voraussetzungen bei einem Verkauf des Schiffes etwas für die Anleger übrig bliebe, ist ungewiss. Wird aber neues Geld investiert, kann auch dieses verloren sein. „Eine Finanzspritze ist keine Garantie für eine nachhaltige Sanierung. Schon gar nicht unter den aktuellen Vorzeichen. Daher sollten Anleger gut überlegen, ob sie noch einmal Geld in den Schiffsfonds stecken möchten“, so Rechtsanwalt Kanz.

Der Rechtsanwalt hält für die Anleger noch eine weitere Option für denkbar: die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Das Emissionshaus HCI Capital hat den Fonds MS JPO Leo im Jahr 2011 mitten in der Schifffahrtkrise platziert. Schon zu dieser Zeit waren etliche Schiffsfonds in massiven wirtschaftlichen Schwierigkeiten. „In Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten die Anleger auch umfassend über die Risiken informiert werden müssen. Insbesondere über ihr Totalverlust-Risiko“, erklärt Rechtsanwalt Kanz. Die Erfahrung zeige aber, dass die vermittelnden Banken diese Risiken häufig ganz oder zumindest teilweise verschwiegen hätten. „Dann können Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung geltend gemacht werden“, so Rechtsanwalt Kanz.

Die Anleger hätten nicht nur über die Risiken, sondern auch über die Rückvergütungen an die Bank informiert werden müssen. Mit Beschluss vom 16. Februar hat der BGH erst vor wenigen Wochen bestätigt, dass die Banken ihre sog. Kick-Backs offenlegen müssen (XI ZR 542/14).

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

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