Kosmetikstudio haftet für fehlerhafte Laserbehandlung

29.07.2014, Autor: Frau Julia Fellmer / Lesedauer ca. 1 Min. (414 mal gelesen)
Urteil des Landgericht Bonn vom 08.02.2010 AZ 9 O 325/08

Kommt es bei einer Haarentfernung durch eine Laserbehandlung zu schmerzhaften und nicht unerheblichen Verbrennungen, ist davon auszugehen, dass die Behandlung nicht ordnungsgemäß erfolgte. In dem Fall, den das Landgericht Bonn zu entscheiden hatte, hatte die Kundin des Kosmetikstudios von dem Kosmetikstudio in Zusammenhang mit der Haarentfernung einen Anspruch auf Schmerzensgeld in Höhe von 4.000,00 EUR durchsetzen können.
Üblicherweise verfügen Kosmetikstudios über Haftpflichtversicherungen, die solche Schäden auf Grund von fehlerhaften Behandlungen ersetzen.

Julia Fellmer
Fachanwältin für Medizinrecht