Kündigung vom Arbeitgeber? Jetzt Hilfe vom Fachanwalt!

13.10.2023, Autor: Herr Fabian Symann / Lesedauer ca. 2 Min. (21 mal gelesen)
Sie wurden von Ihrem Arbeitgeber gekündigt? Sichern Sie sich jetzt Ihren Arbeitsplatz oder eine hohe Abfindung!

Kündigung von Ihrem Chef erhalten? Jetzt Arbeitsplatz oder Abfindung sichern!

Die meisten Arbeitnehmer erleben eine Kündigung durch den Arbeitgeber als einen massiven Schock. Die wirtschaftliche Existenz ist in Gefahr, es ist eine Ausnahmesituation, in der viel auf dem Spiel steht. Vielleicht wollen Sie den Gang zum Rechtsanwalt für Arbeitsrecht vermeiden, einzig aufgrund der Kosten. Aber Vorsicht: Indem Sie Ihre Kündigung nicht überprüfen lassen, riskieren Sie noch mehr. Sie können nicht nur Ihren Arbeitsplatz verlieren, sondern auch Ihre Aussichten auf eine Abfindung.

Ich biete Ihnen eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Kündigung. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht überprüfe ich, ob die Ihnen erteilte Kündigung tatsächlich wirksam ist oder - wie in den meisten Fällen! - rechtlich unhaltbar. Insofern sind auch etwa erteilte Abmahnungen zu beachten. Dabei ist aber ein schnelles handeln wichtig. Falls Sie die Kündigung angreifen wollen, können Sie das nur innerhalb einer sehr kurzen Frist. Dabei stehen die Chancen, erfolgreich gegen Ihre Kündigung vorzugehen, grundsätzlich gut. Dies liegt an den hohen Anforderungen, die der Gesetzgeber und die Rechtsprechung an eine wirksame Kündigung stellen.

Haben Sie Anspruch auf eine Abfindung?

Es besteht grundsätzlich kein Rechtsanspruch auf eine Abfindung. Ein Kündigungsschutzprozess bereitet den Weg für die meisten Abfindungen: Im Vergleich wird regelmäßig die Zahlung einer Abfindung an den Arbeitnehmer vereinbart. Es ist arbeitsgerichtliche Praxis, in diesem Rahmen eine Abfindung zuzusprechen. Hierzu ist das Vorgehen gegen eine Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage erforderlich. Die Höhe einer Abfindung ist Verhandlungssache. Hier kommt es darauf an, wie erfahren der Vertreter des Arbeitgebers und der Rechtsanwalt des Arbeitnehmers vorgehen. Anhaltspunkte für die Höhe der Zahlung sind die Dauer der Betriebszugehörigkeit und das Bruttomonatsgehalt. 

Nutzen Sie mein Angebot!

Als Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht informiere ich Sie umfassend und praxisgerecht darüber, was Sie jetzt tun können. Eine Möglichkeit ist, die Kündigung anzugreifen; dann können Sie das Arbeitsverhältnis fortsetzen. Oder Sie schließen einen Beendigungsvergleich mit Ihrem Arbeitgeber, und ich handele die bestmögliche Abfindung für Sie aus. Ich bin Fachanwalt für Arbeitsrecht und habe zahlreiche Arbeitnehmer nach ihrer Kündigung erfolgreich begleitet. Diese Erfahrung setze ich für all meine Mandanten ein. Mit welcher Abfindungshöhe Sie rechnen können, zeigt Ihnen mein kostenloser Abfindungsrechner. Jetzt testen!


Autor dieses Rechtstipps

Rechtsanwalt
Fabian Symann

SYMANN LAW

Weitere Rechtstipps (7)

Anschrift
Haydnstraße 1
80336 München
DEUTSCHLAND

Telefon:
Nummer anzeigen
Kontakt

Bitte verwenden Sie zur Kontaktaufnahme bevorzugt dieses Formular. Vielen Dank!



captcha



zum Kanzleiprofil von
Rechtsanwalt Fabian Symann