Mahnung von der H.J. Jäger GmbH erhalten? Erste-Hilfe-Tafel
07.08.2026, Autor: Herr Kay Ole Johannes / Lesedauer ca. 2 Min. (9 mal gelesen)
Ein Anzeigenauftrag ist schnell unterschrieben, Doch Vorsicht beim Kleingedruckten!
„Ein Architekt aus Efringen-Kirchen fühlt sich nun betrogen: Das Unternehmen, das die Anzeigen vermittelt, habe ihn getäuscht, sagt er. Anfang April sei ein Vertreter der H.J. Jäger GmbH bei ihm gewesen – dem Unternehmen, das die Werbetafel nach eigenen Angaben seit 1973 erstellt, druckt und verteilt. Doch der Vertreter habe den von ihm unterschriebenen Vertrag nachträglich verändert, sagt T.“ „Der Vertreter habe die Zahl Fünf durchgestrichen. Als er kurz den Raum verlassen habe und wieder zurückgekehrt sei, habe er gesehen, wie der Vertreter handschriftlich etwas auf dem Vertrag geändert habe. Über die durchgestrichene Fünf habe er dann eine Drei geschrieben. Zudem sind einige, nicht entzifferbare, handschriftliche Vermerke auf dem Vertrag gemacht worden.“
So konnte man es in der Badischen Zeitung lesen (veröffentlicht am 11.07.2024, abgerufen am 06.07.2026).
Wir kennen die „Erste-Hilfe-Tafeln“ und die H.J. Jäger GmbH. Wir vertreten Mandanten, die von der H.J. Jäger GmbH eine Mahnung erhalten haben.
Fragwürdiges im Kleingedruckten
In einem uns vorliegenden Formular „Auftrag“ der H.J. Jäger GmbH heißt es im Kleingedruckten, es würden die Erste-Hilfe-Tafeln „an die Fernsprechteilnehmer im o.a. Ortsnetz als Dialogpost versandt. Die Adressierung erfolgt in alphabetischer Reihenfolge anhand des Eintrages im „öffentlichen“ Telefonbuch“. Man kann zu Recht fragen, was das sein soll, ein „öffentliches“ Telefonbuch. Was ist unter „Fernsprechteilnehmer“ zu verstehen? Eine Angabe, wann die Werbung verteilt wird, sucht man in dem Formular vergeblich.
Wie reagiert man auf die Mahnung?
Auf keinen Fall sollte man das Mahnschreiben der H.J. Jäger GmbH ignorieren. Das könnte unter Umständen dazu führen, dass die H.J. Jäger GmbH das gerichtliche Mahnverfahren gegen Sie einleitet. Wenn man eine Mahnung erhält, die man für nicht gerechtfertigt hält, sollte man der Forderung klar und bestimmt widersprechen.
Anwaltskanzlei JOHANNES erläutert Ihnen, wie Sie sicher einer Forderung widersprechen. Anwaltskanzlei JOHANNES hat bereits in mehreren Fällen erreicht, dass die H.J. Jäger GmbH mit ihrer Forderung vor Gericht nicht durchkam.
So hat das Amtsgericht Kulmbach entschieden, dass die H.J. Jäger GmbH die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat, da die H.J. Jäger GmbH die Klage zurückgenommen hat (Beschluss v. 14.01.2026, Az. 70 C 249/25). Das Amtsgericht Ratzeburg hat geurteilt, dass kein wirksamer Werbevertrag zustande gekommen ist, da die Vereinbarungen im Formular der H.J. Jäger GmbH zu unbestimmt sind (Urt. v. 07.10.2021, Az. 17 C 431/19). Das Amtsgericht Ahrensburg hat beschlossen, dass die H.J. Jäger GmbH die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat, da die H.J. Jäger GmbH die Klage zurückgenommen hat (Beschluss v. 23.05.2023, Az. 49a C 73/23).
Sofern Sie eine Mahnung erhalten haben, unterstützt Sie Anwaltskanzlei JOHANNES gern bei der Klärung der Rechtslage und des weiteren Vorgehens.
„Ein Architekt aus Efringen-Kirchen fühlt sich nun betrogen: Das Unternehmen, das die Anzeigen vermittelt, habe ihn getäuscht, sagt er. Anfang April sei ein Vertreter der H.J. Jäger GmbH bei ihm gewesen – dem Unternehmen, das die Werbetafel nach eigenen Angaben seit 1973 erstellt, druckt und verteilt. Doch der Vertreter habe den von ihm unterschriebenen Vertrag nachträglich verändert, sagt T.“ „Der Vertreter habe die Zahl Fünf durchgestrichen. Als er kurz den Raum verlassen habe und wieder zurückgekehrt sei, habe er gesehen, wie der Vertreter handschriftlich etwas auf dem Vertrag geändert habe. Über die durchgestrichene Fünf habe er dann eine Drei geschrieben. Zudem sind einige, nicht entzifferbare, handschriftliche Vermerke auf dem Vertrag gemacht worden.“
So konnte man es in der Badischen Zeitung lesen (veröffentlicht am 11.07.2024, abgerufen am 06.07.2026).
Wir kennen die „Erste-Hilfe-Tafeln“ und die H.J. Jäger GmbH. Wir vertreten Mandanten, die von der H.J. Jäger GmbH eine Mahnung erhalten haben.
Fragwürdiges im Kleingedruckten
In einem uns vorliegenden Formular „Auftrag“ der H.J. Jäger GmbH heißt es im Kleingedruckten, es würden die Erste-Hilfe-Tafeln „an die Fernsprechteilnehmer im o.a. Ortsnetz als Dialogpost versandt. Die Adressierung erfolgt in alphabetischer Reihenfolge anhand des Eintrages im „öffentlichen“ Telefonbuch“. Man kann zu Recht fragen, was das sein soll, ein „öffentliches“ Telefonbuch. Was ist unter „Fernsprechteilnehmer“ zu verstehen? Eine Angabe, wann die Werbung verteilt wird, sucht man in dem Formular vergeblich.
Wie reagiert man auf die Mahnung?
Auf keinen Fall sollte man das Mahnschreiben der H.J. Jäger GmbH ignorieren. Das könnte unter Umständen dazu führen, dass die H.J. Jäger GmbH das gerichtliche Mahnverfahren gegen Sie einleitet. Wenn man eine Mahnung erhält, die man für nicht gerechtfertigt hält, sollte man der Forderung klar und bestimmt widersprechen.
Anwaltskanzlei JOHANNES erläutert Ihnen, wie Sie sicher einer Forderung widersprechen. Anwaltskanzlei JOHANNES hat bereits in mehreren Fällen erreicht, dass die H.J. Jäger GmbH mit ihrer Forderung vor Gericht nicht durchkam.
So hat das Amtsgericht Kulmbach entschieden, dass die H.J. Jäger GmbH die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat, da die H.J. Jäger GmbH die Klage zurückgenommen hat (Beschluss v. 14.01.2026, Az. 70 C 249/25). Das Amtsgericht Ratzeburg hat geurteilt, dass kein wirksamer Werbevertrag zustande gekommen ist, da die Vereinbarungen im Formular der H.J. Jäger GmbH zu unbestimmt sind (Urt. v. 07.10.2021, Az. 17 C 431/19). Das Amtsgericht Ahrensburg hat beschlossen, dass die H.J. Jäger GmbH die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat, da die H.J. Jäger GmbH die Klage zurückgenommen hat (Beschluss v. 23.05.2023, Az. 49a C 73/23).
Sofern Sie eine Mahnung erhalten haben, unterstützt Sie Anwaltskanzlei JOHANNES gern bei der Klärung der Rechtslage und des weiteren Vorgehens.