Prämiensparvertrag: Kündigung nach Erreichen der höchsten Prämienstufe möglich?

15.03.2024, Autor: Frau Cátia Sofia Dileone das Neves Sequeira / Lesedauer ca. 2 Min. (42 mal gelesen)
Gerade in der Niedrigzinsphase ist es häufig vorgekommen, dass Sparkassen Prämiensparverträge nach Erreichen der höchsten Stufe gekündigt haben. Zahlreiche erboste Kundinnen und Kunden sind gegen diese Kündigungen gerichtlich vorgegangen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat schließlich entschieden: Eine Kündigung nach Erreichen der höchsten Prämienstufe ist wirksam. Das gilt selbst dann, wenn in der Prämienstaffel weitere Sparjahre mit gleichbleibend hoher Prämie angegeben wurden (BGH, Urteil v. 17.10.2023, Az.: XI ZR 72/22).

Was ist überhaupt ein Prämiensparvertrag?

Bei einem Prämiensparvertrag wird neben einem variablen Zinssatz ab einem bestimmten Zeitpunkt eine prozentuale Prämie bezahlt, die sich an der jährlichen Sparleistung der Kundin bzw. des Kunden bemisst. Die Höhe dieser Prämie ist gestaffelt. Eine Staffel kann beispielsweise wie folgt aussehen:

3 Jahre: 3 % auf die Sparbeiträge des abgelaufenen Sparjahres
4 Jahre: 4 % auf die Sparbeiträge des abgelaufenen Sparjahres
5 Jahre: 6 % auf die Sparbeiträge des abgelaufenen Sparjahres
6 Jahre: 8 % auf die Sparbeiträge des abgelaufenen Sparjahres
7 Jahre: 10 % auf die Sparbeiträge des abgelaufenen Sparjahres
8 Jahre: 15 % auf die Sparbeiträge des abgelaufenen Sparjahres
9 Jahre: 20 % auf die Sparbeiträge des abgelaufenen Sparjahres
10 Jahre: 25 % auf die Sparbeiträge des abgelaufenen Sparjahres
11 Jahre: 30 % auf die Sparbeiträge des abgelaufenen Sparjahres
12 Jahre: 35 % auf die Sparbeiträge des abgelaufenen Sparjahres
13 Jahre: 40 % auf die Sparbeiträge des abgelaufenen Sparjahres
14 Jahre: 45 % auf die Sparbeiträge des abgelaufenen Sparjahres
15 Jahre: 50 % auf die Sparbeiträge des abgelaufenen Sparjahres
16 Jahre: 50 % auf die Sparbeiträge des abgelaufenen Sparjahres
17 Jahre: 50 % auf die Sparbeiträge des abgelaufenen Sparjahres
Folgejahre: 50 % auf die Sparbeiträge des abgelaufenen Sparjahres

Bei 50 % ist die Prämie in der Regel gedeckelt. Diese Stufe wird regelmäßig nach 10 bis 15 Jahren – wie hier im Beispiel – erreicht. Die Gestaltung dieser Staffeln erweckt bei Kundinnen und Kunden unter Umständen den Eindruck, dass auch nach Erreichen der letzten Stufe in den Folgejahren weiterhin 50 % Prämie auf die Sparbeiträge des jeweils abgelaufenen Sparjahres gezahlt würden – teilweise bis zu einer Vertragslaufzeit von 99 Jahren.

BGH: Kündigung der Sparkasse wirksam!

Der BGH ist nun der Auffassung, dass die Sparkasse einen solchen Prämiensparvertrag nach Erreichen der höchsten Stufe kündigen kann – auch wenn die Darstellung der Staffel im Vertrag über diesen Zeitpunkt hinausgeht. Das Kündigungsrecht der Sparkasse sei nur bis zum Erreichen der höchsten Prämienstufe ausgeschlossen, nicht aber darüber hinaus, so der BGH. Die Sparkasse dürfe ihre ursprünglich gemachte Zusage an veränderte Marktverhältnisse anpassen. Insbesondere bestehe für Sparerinnen und Sparer nach Erreichen der Höchststufe auch kein besonderer Sparanreiz mehr, da die Prämie eben nicht mehr weiter steige.

Folgen des BGH-Urteils

Das Urteil des BGH stärkt das Kündigungsrecht der Banken und Sparkassen in langfristigen Sparverträgen. Es hat dadurch erhebliche Auswirkungen auf Kundinnen und Kunden mit Prämiensparverträgen. Diese müssen ihre langfristigen Sparziele neu bewerten und jederzeit damit rechnen, dass nach Erreichen der Höchstprämie die Bank sich vom Vertrag löst. Wer weiterhin die Sicherheit haben möchte, dauerhaft die Höchstprämie ausgezahlt zu bekommen, muss das individualvertraglich mit seiner Bank vereinbaren.

Was ist jetzt zu tun?

Für Banken, Kundinnen und Kunden gilt: Achten Sie bei Abschluss eines Prämiensparvertrages auf klare vertragliche Vereinbarungen. Überprüfen Sie zudem bestehende Verträge auf ihre Laufzeit bzw. etwaige Kündigungsmöglichkeiten. Hierbei unterstütze ich Sie gerne! Sie erreichen mich unter 040/ 413 46 98 97 oder per E-Mail info@cs-ra.de.


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