Vorstellungsgespräch: Lügen kann den Job kosten!

27.02.2013, Autor: Herr Thorsten Ruppel / Lesedauer ca. 1 Min. (1329 mal gelesen)
Bei einem Vorstellungsgespräch darf man bei berechtigten Fragen des Chefs keinesfalls die Unwahrheit sagen.

Vorstellungsgespräch: Lügen kann den Job kosten!

Immer ehrlich bleiben! Lügen Sie bei einer berechtigten Frage (z.B. ob Sie als Köchin oder Friseuren an einer Allergie leiden), kann das später den Job kosten, wenn die Lüge rauskommt (BAG, Az. 2 AZR 396/10). Allerdings darf der Chef nicht wahllos alles fragen (BAG, Az. 2 AZR 270/83). Tabuthemen sind: Schwangerschaft, Parteizugehörigkeit, Fragen nach eingestellten strafrechtlichen Ermittlungsverfahren (BAG, Az. 6 AZR 339/11). Werden solche Fragen gestellt, ist Lügen erlaubt.