Wenn die Strafverfolger kommen, …

29.07.2010, Autor: Herr Christian Mertens / Lesedauer ca. 1 Min. (2815 mal gelesen)
Eine kurze Übersicht dessen, was man tun - und vor allem: nicht tun - sollte, wenn die Strafverfolgungsbehörden gegen einen vorgehen. Ihre Rechte, die häufigsten Fehler und wie man sie vermeidet.

...kann man viel mehr falsch als richtig machen.
Daher hier die "Goldenen Regeln" (die übrigens ganz ähnlich auch gelten, wenn Sie als Beschuldigter ein Schreiben von der Polizei erhalten haben oder von Polizisten nach einem Verkehrsverstoß angehalten werden)

Schweigen Sie!
Machen Sie keine Aussage!
Beantworten Sie keine Fragen!
Verteidigen Sie sich nicht!
Führen Sie kein Gespräch mit „freundlichen“ Polizisten!
Führen Sie keine Gespräche mit Dritten! Nur Ihre Ehefrau und Ihre Verwandten dürfen die Aussage verweigern!
Rufen Sie mich sofort an!
Sie dürfen jederzeit mit einem Anwalt Kontakt aufnehmen!
Rufen Sie – immer, auch nachts oder am Wochenende – sofort die
0163/6 83 76 53 an!
Wenn man Sie nicht telefonieren lässt: Verlangen Sie, dass Ihnen dieses Verbot schriftlich bestätigt wird!
Sagen Sie nichts, bevor Sie mit ihrem Anwalt reden konnten!
Denken Sie daran, dass jedes Telefonat abgehört werden kann!
Reden Sie mit mir am Telefon nicht über den Tatvorwurf!
Erläutern Sie mir kurz die Situation und bitten Sie mich, vorbeizukommen.
Dies mache ich zu jeder Tages- und Nachtzeit!
Nehmen Sie Ihren Anwalt immer mit!
Besuchen Sie keine Vernehmung, erkennungsdienstliche Behandlung oder sonstige Befragung ohne Anwalt!
Behalten Sie kühlen Kopf bei Durchsuchungen und Festnahmen!
Rufen Sie Ihren Anwalt an!
Lassen Sie alles protokollieren!
Helfen Sie nicht mit!
Beantworten Sie keine Fragen!
Unterschreiben Sie nichts!


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