Google-Bewertungen löschen – So wehren Sie sich gegen falsche oder rufschädigende Rezensionen
07.08.2025, Autor: Herr Christian Radermacher / Lesedauer ca. 3 Min. (7 mal gelesen)
Negative oder falsche Google-Bewertungen schaden Ihrem Ruf? Die KANZLEI 441 entfernt unzulässige Rezensionen – schnell, diskret und rechtssicher.
In der heutigen Zeit sind Google-Bewertungen für viele Unternehmen, Freiberufler und Selbstständige ein entscheidender Faktor für den Geschäftserfolg. Kunden informieren sich vor einem Kauf oder einer Beauftragung fast immer online – und die durchschnittliche Sternebewertung kann den Ausschlag geben, ob ein Auftrag zustande kommt oder nicht. Doch was tun, wenn eine Bewertung nicht auf wahren Tatsachen beruht, von einem Mitbewerber stammt oder sogar gezielt den Ruf schädigen soll?
Die KANZLEI 441 aus Nürnberg ist auf Reputationsschutz spezialisiert und erklärt, wie Sie sich effektiv gegen rechtswidrige Google-Bewertungen zur Wehr setzen können.
Wann ist eine Google-Bewertung rechtswidrig?
Grundsätzlich sind Meinungen durch das Grundrecht auf Meinungsfreiheit geschützt. Kritik ist also erlaubt – selbst dann, wenn sie scharf formuliert ist. Allerdings endet dieses Recht dort, wo unwahre Tatsachenbehauptungen, Beleidigungen oder gezielte Schmähkritik beginnen.
Eine Bewertung kann rechtswidrig sein, wenn sie falsche Tatsachen behauptet, die geeignet sind, Ihren geschäftlichen Ruf zu beschädigen. Ein klassisches Beispiel wäre, wenn behauptet wird, Sie hätten eine Leistung nicht erbracht oder Geld veruntreut, obwohl dies nachweislich nicht stimmt. Auch herabwürdigende Aussagen wie „Betrüger“ oder „Krimineller“ sind unzulässig, wenn sie nicht belegt werden können.
Ebenso problematisch sind anonyme Fake-Bewertungen, die oft von Mitbewerbern oder Personen ohne tatsächlichen Kundenkontakt stammen. Solche Einträge verletzen nicht nur Ihr Unternehmenspersönlichkeitsrecht, sondern verstoßen häufig auch gegen die eigenen Richtlinien von Google.
Rechtliche Grundlage und Pflichten von Google
Nach ständiger Rechtsprechung sind Plattformbetreiber wie Google verpflichtet, rechtswidrige Inhalte zu löschen, sobald sie davon Kenntnis erlangen. Das bedeutet: Wenn Sie Google konkret darlegen, warum eine Bewertung unzulässig ist, muss der Konzern den Sachverhalt prüfen und – sofern die Rechtsverletzung bestätigt wird – den Eintrag entfernen.
Allerdings zeigt die Praxis, dass Google Löschungsanträge ohne fundierte Begründung oft ablehnt. Deshalb ist es entscheidend, schon im ersten Schritt eine klare, juristisch untermauerte Argumentation vorzulegen.
So gehen Sie gegen unzulässige Bewertungen vor
Wer eine unzulässige Bewertung entdeckt, sollte zunächst Beweise sichern. Fertigen Sie Screenshots an, dokumentieren Sie das Datum, die Uhrzeit und die genaue URL der Rezension. Danach sollte die rechtliche Einordnung erfolgen: Handelt es sich um eine zulässige Meinungsäußerung oder überschreitet die Bewertung die Grenze zur Rechtsverletzung?
Mit einer anwaltlichen Einschätzung steigen die Chancen, dass Google die Bewertung schnell entfernt. Der nächste Schritt ist die formale Beantragung der Löschung über das von Google bereitgestellte Online-Formular. Dabei ist es wichtig, den rechtlichen Grund klar zu benennen und – falls möglich – entsprechende Belege beizufügen.
Reagiert Google nicht oder lehnt den Antrag ab, kann der Bewerter direkt auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. In vielen Fällen ist es möglich, bereits außergerichtlich eine schnelle Einigung zu erzielen. Andernfalls bleibt der Weg über eine einstweilige Verfügung oder Klage.
Warum anwaltliche Unterstützung so wichtig ist
Viele Betroffene versuchen zunächst, Bewertungen selbst zu melden – und scheitern an standardisierten Ablehnungsschreiben von Google. Die Erfahrung zeigt: Eine qualifizierte anwaltliche Argumentation unter Bezug auf Rechtsprechung und Google-Richtlinien erhöht die Erfolgschancen erheblich.
Die KANZLEI 441 vertritt seit Jahren bundesweit Unternehmen, Freiberufler und Privatpersonen bei der Entfernung unzulässiger Bewertungen. Wir prüfen, ob ein Löschungsanspruch besteht, formulieren rechtlich fundierte Anträge und setzen Ihre Ansprüche – wenn nötig – auch gerichtlich durch.
Fazit
Negative Fake-Bewertungen oder rechtswidrige Rezensionen sind kein Schicksal, das Sie hinnehmen müssen. Wer schnell handelt, Beweise sichert und juristisch fundiert vorgeht, kann seinen guten Ruf im Netz wirksam schützen. Die KANZLEI 441 hilft Ihnen, unzulässige Einträge zu entfernen und Ihr digitales Image zu bewahren – effizient, konsequent und mit dem Ziel, Ihre Reputation wiederherzustellen.
Ihre KANZLEI 441 freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme!
KANZLEI 441
Rechtsanwalt Christian Radermacher
Nimrodstr. 10
90441 Nürnberg
www.kanzlei441.de
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In der heutigen Zeit sind Google-Bewertungen für viele Unternehmen, Freiberufler und Selbstständige ein entscheidender Faktor für den Geschäftserfolg. Kunden informieren sich vor einem Kauf oder einer Beauftragung fast immer online – und die durchschnittliche Sternebewertung kann den Ausschlag geben, ob ein Auftrag zustande kommt oder nicht. Doch was tun, wenn eine Bewertung nicht auf wahren Tatsachen beruht, von einem Mitbewerber stammt oder sogar gezielt den Ruf schädigen soll?
Die KANZLEI 441 aus Nürnberg ist auf Reputationsschutz spezialisiert und erklärt, wie Sie sich effektiv gegen rechtswidrige Google-Bewertungen zur Wehr setzen können.
Wann ist eine Google-Bewertung rechtswidrig?
Grundsätzlich sind Meinungen durch das Grundrecht auf Meinungsfreiheit geschützt. Kritik ist also erlaubt – selbst dann, wenn sie scharf formuliert ist. Allerdings endet dieses Recht dort, wo unwahre Tatsachenbehauptungen, Beleidigungen oder gezielte Schmähkritik beginnen.
Eine Bewertung kann rechtswidrig sein, wenn sie falsche Tatsachen behauptet, die geeignet sind, Ihren geschäftlichen Ruf zu beschädigen. Ein klassisches Beispiel wäre, wenn behauptet wird, Sie hätten eine Leistung nicht erbracht oder Geld veruntreut, obwohl dies nachweislich nicht stimmt. Auch herabwürdigende Aussagen wie „Betrüger“ oder „Krimineller“ sind unzulässig, wenn sie nicht belegt werden können.
Ebenso problematisch sind anonyme Fake-Bewertungen, die oft von Mitbewerbern oder Personen ohne tatsächlichen Kundenkontakt stammen. Solche Einträge verletzen nicht nur Ihr Unternehmenspersönlichkeitsrecht, sondern verstoßen häufig auch gegen die eigenen Richtlinien von Google.
Rechtliche Grundlage und Pflichten von Google
Nach ständiger Rechtsprechung sind Plattformbetreiber wie Google verpflichtet, rechtswidrige Inhalte zu löschen, sobald sie davon Kenntnis erlangen. Das bedeutet: Wenn Sie Google konkret darlegen, warum eine Bewertung unzulässig ist, muss der Konzern den Sachverhalt prüfen und – sofern die Rechtsverletzung bestätigt wird – den Eintrag entfernen.
Allerdings zeigt die Praxis, dass Google Löschungsanträge ohne fundierte Begründung oft ablehnt. Deshalb ist es entscheidend, schon im ersten Schritt eine klare, juristisch untermauerte Argumentation vorzulegen.
So gehen Sie gegen unzulässige Bewertungen vor
Wer eine unzulässige Bewertung entdeckt, sollte zunächst Beweise sichern. Fertigen Sie Screenshots an, dokumentieren Sie das Datum, die Uhrzeit und die genaue URL der Rezension. Danach sollte die rechtliche Einordnung erfolgen: Handelt es sich um eine zulässige Meinungsäußerung oder überschreitet die Bewertung die Grenze zur Rechtsverletzung?
Mit einer anwaltlichen Einschätzung steigen die Chancen, dass Google die Bewertung schnell entfernt. Der nächste Schritt ist die formale Beantragung der Löschung über das von Google bereitgestellte Online-Formular. Dabei ist es wichtig, den rechtlichen Grund klar zu benennen und – falls möglich – entsprechende Belege beizufügen.
Reagiert Google nicht oder lehnt den Antrag ab, kann der Bewerter direkt auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. In vielen Fällen ist es möglich, bereits außergerichtlich eine schnelle Einigung zu erzielen. Andernfalls bleibt der Weg über eine einstweilige Verfügung oder Klage.
Warum anwaltliche Unterstützung so wichtig ist
Viele Betroffene versuchen zunächst, Bewertungen selbst zu melden – und scheitern an standardisierten Ablehnungsschreiben von Google. Die Erfahrung zeigt: Eine qualifizierte anwaltliche Argumentation unter Bezug auf Rechtsprechung und Google-Richtlinien erhöht die Erfolgschancen erheblich.
Die KANZLEI 441 vertritt seit Jahren bundesweit Unternehmen, Freiberufler und Privatpersonen bei der Entfernung unzulässiger Bewertungen. Wir prüfen, ob ein Löschungsanspruch besteht, formulieren rechtlich fundierte Anträge und setzen Ihre Ansprüche – wenn nötig – auch gerichtlich durch.
Fazit
Negative Fake-Bewertungen oder rechtswidrige Rezensionen sind kein Schicksal, das Sie hinnehmen müssen. Wer schnell handelt, Beweise sichert und juristisch fundiert vorgeht, kann seinen guten Ruf im Netz wirksam schützen. Die KANZLEI 441 hilft Ihnen, unzulässige Einträge zu entfernen und Ihr digitales Image zu bewahren – effizient, konsequent und mit dem Ziel, Ihre Reputation wiederherzustellen.
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Nimrodstr. 10
90441 Nürnberg
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