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Anwälte für Erbfolge in Bergisch Gladbach

Rechtsanwalt Ingo Laumann
Weyerhardt 1
51429 Bergisch Gladbach

Wollen Sie mehr über die gesetzliche Erfolge wissen? Hier finden Sie einen Anwalt in Bergisch Gladbach, der sie kompetent berät.

Viele Familien streiten sich nach einer Erbschaft jahrelang um den Nachlass. Von der Erbfolge hängt es ab, wer etwas erhält – aber viele Menschen wissen nicht, wonach sich diese richtet. Über unsere Internetseite können Sie schnell und unkompliziert Kontakt zu einem Anwalt für Erbrecht aufnehmen!

Wie funktioniert die gesetzliche Erbfolge unter Personen, die miteinander verwandt sind?

Die Erben erster Ordnung erben zuerst. Dies sind Kinder und Enkel. Dann folgt die zweite Ordnung mit Eltern, Geschwistern, Nichten und Neffen. Es folgen die Erben dritter Ordnung – also Großeltern, Onkel und Tanten, Cousins und Cousinen. Eine vorhergehende Ordnung schließt die nachfolgende von der Erbschaft aus. Das bedeutet: Gibt es zum Beispiel Kinder des Erblassers, erhalten Eltern oder Geschwister nichts aus dem Nachlass. Ein im Erbrecht erfahrener Rechtsanwalt in Bergisch Gladbach kann prüfen, ob Sie Erbansprüche haben.

Wie erben Ehegatten, wenn die gesetzliche Erbfolge gilt?

Ehegatten erben gesetzlich neben der Verwandtschaft – zum Beispiel neben Kindern zu einem Viertel. Dazu kommt ein weiteres Viertel, wenn das Paar in Zugewinngemeinschaft gelebt hat, wenn also kein besonderer Güterstand vereinbart war. Wenn das Paar keine Kinder hatte, erhält der Ehegatte mindestens 50 Prozent. Diese Regel gilt auch, wenn es noch Geschwister gibt. Die Zugewinngemeinschaft führt auch in diesem Fall dazu, dass ein weiteres Viertel hinzukommt – insgesamt sind es dann drei Viertel. In Bergisch Gladbach gibt es versierte Rechtsanwälte, die Ihnen in allen erbrechtlichen Fragen helfen können.

Welche Erbfolge gilt bei internationalen Erbfällen?

In vielen Ländern wird bei ausländischem Wohnsitz auch ausländisches Recht angewendet. Dies führt oft zu völlig anderen Ergebnissen. Das gesetzliche Erbrecht der Ehegatten existiert oft nicht, und auch das Pflichtteilsrecht ist häufig vollkommen anders ausgestaltet oder fehlt. Innerhalb der EU wird das Recht des Staates angewendet, in dem sich der Betreffende zuletzt dauerhaft aufgehalten hat. Unbedingt zu empfehlen ist dabei ein Testament mit einer Klausel, nach der deutsches Recht maßgeblich sein soll. Es empfiehlt sich eine rechtzeitige Beratung – zum Beispiel durch einen in Bergisch Gladbach ansässigen Rechtsanwalt für Erbrecht.

Welche Unterschiede gibt es zwischen gewillkürter und gesetzlicher Erbfolge?

Mit „gesetzlich“ ist das Bürgerliche Gesetzbuch gemeint. Dieses regelt die Erbfolge abhängig vom Verwandtschaftsgrad. Stattdessen kann jedoch auch der Erblasser selbst bestimmen, wer ihn beerben soll. Dann spricht man von „gewillkürt“. Festgelegt wird dies dann in einem letzten Willen, wie etwa einem Testament, Vermächtnis oder Erbvertrag. Ist ein Testament zum Beispiel wegen Formfehlern nicht wirksam, wird ebenfalls die gesetzliche Nachfolgeregelung angewendet. Lassen Sie durch einen Rechtsanwalt in Bergisch Gladbach darüber beraten, wie Sie Ihren letzten Willen am besten festlegen.

Finden Sie einen Anwalt für Ihre Fragen zur gesetzlichen Erbfolge – wir helfen Ihnen weiter!

Wir können Ihnen die Suche erleichtern. Auf unserer Seite listen wir Ihnen verschiedene in Bergisch Gladbach tätige Anwälte für Erbrecht auf. Sie können sich in Ruhe über die besonderen Qualifikationen und Tätigkeiten der einzelnen Anwälte auf unseren Kanzleiprofilen informieren. Unser Kontaktformular erleichtert Ihre Kontaktaufnahme mit dem von Ihnen ausgewählten Rechtsanwalt. Die Kontaktaufnahme über den Anwalt-Suchservice ist für Sie selbstverständlich kostenlos und unverbindlich. Zeitnah erhalten Sie dann einen Rückruf vom Anwalt Ihrer Wahl und können mit ihm einen Termin absprechen.

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Erbfolge in Bergisch Gladbach gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: gesetzliche Erbfolge, Miterbe, Vermögensnachfolge, vorweggenommene Erbfolge.