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Sollten Sie Hilfe bei Ihrer Suche nach dem richtigen Anwalt für Erbfolge benötigen, helfen wir Ihnen gerne kostenlos und unverbindlich. Schreiben Sie uns einfach eine kurze Nachricht über das Kontaktformular.

Anwälte für Erbfolge in Eckernförde

Rechtsanwalt Christopher P. Kahnau
Rendsburger Straße 119
24340 Eckernförde

Über die gesetzliche Erbfolge gibt es viele Missverständnisse. Ein guter Rechtsanwalt für Erbrecht in Eckernförde kann Sie im Ernstfall beraten.

Viele Familien streiten sich nach einer Erbschaft jahrelang um den Nachlass. Wie der Nachlass aufgeteilt wird, hängt von der Erbfolge ab. Diese durchschauen viele Angehörige nicht. Über unsere Internetseite können Sie schnell und ganz einfach einen Anwalt für Erbrecht finden, der Ihre Interessen vertritt.

Was muss man zur Erbschaft von Ehegatten wissen, wenn eine gesetzliche Erbfolge besteht?

Zu den gesetzlichen Erben gehören auch Ehepartner. Diese erben, wenn es Kinder gibt, ein Viertel. Wenn das Ehepaar ohne Ehevertrag in Zugewinngemeinschaft gelebt hat, bekommt der Ehegatte ein weiteres Viertel. Wenn das Paar keine Kinder hatte, erhält der Ehegatte mindestens 50 Prozent. Diese Regel gilt auch, wenn es noch Geschwister gibt. Aber auch im letzteren Fall bedeutet die Zugewinngemeinschaft: Es gibt ein Viertel mehr für den Ehepartner. Ein versierter Rechtsanwalt aus Eckernförde kann überprüfen, welcher Erbanteil Ihnen zusteht.

Was gilt, wenn Erblasser oder Erben im Ausland wohnen?

Ein ausländischer Wohnsitz führt in vielen Ländern zur Anwendung der ausländischen Rechtsordnung. Dabei können überraschende Ergebnisse herauskommen. So gibt es vielerorts kein gesetzliches Erbrecht der Ehegatten und keine oder abweichende Vorschriften zum Pflichtteil. Innerhalb der EU wird das Recht des Staates angewendet, in dem sich der Betreffende zuletzt dauerhaft aufgehalten hat. Bei ausländischen Vermögen, Immobilien oder Wohnsitz sollte man unbedingt ein Testament abfassen, aus dem klar hervorgeht, dass deutsches Recht angewendet werden soll. Ein kompetenter Anwalt in Eckernförde kann Sie zum Thema Erbschaft und Ausland beraten.

Wie unterscheiden sich gewillkürte und gesetzliche Erbfolge?

Das Bürgerliche Gesetzbuch enthält eine gesetzliche Regelung dazu, welche Verwandten welchen Anteil am Erbe erhalten. Alternativ kann der Erblasser dies jedoch auch nach seinem Willen festlegen – dann spricht man von „gewillkürt“. Festgelegt wird dies dann in einem letzten Willen, wie etwa einem Testament, Vermächtnis oder Erbvertrag. Ist ein Testament ungültig, wird ebenfalls die gesetzliche Regelung angewendet – oft mit vollkommen anderem Ergebnis als vom Erblasser beabsichtigt. Ein versierter Anwalt in Eckernförde kann für Sie prüfen, ob Sie etwas erben.

Was muss man zur gesetzlichen Erbfolge unter Verwandten wissen?

Zuerst sind die Erben erster Ordnung an der Reihe: Kinder und Enkelkinder. Dann die Erben zweiter Ordnung: Eltern, Brüder und Schwestern, Nichten und Neffen. Als Erben dritter Ordnung folgen dann Großeltern, Onkel und Tanten, Cousins und Cousinen. Eine vorhergehende Ordnung schließt die nachfolgende von der Erbschaft aus. Sind Kinder vorhanden, erben daher Eltern und Geschwister nichts. Ein erfahrener Rechtsanwalt in Eckernförde kann für Sie prüfen, ob Sie etwas aus dem Nachlass erhalten.

Wir helfen Ihnen bei der Suche nach dem richtigen Anwalt, um sich zum Thema gesetzliche Erbfolge beraten zu lassen!

Eine übersichtliche Liste von in Eckernförde zugelassenen Anwälten für Erbrecht steht Ihnen auf unserer Homepage zur Verfügung. Die verschiedenen Rechtsanwälte stellen sich Ihnen auf Ihren Profilen mit weiteren Informationen zu Ihrer Arbeit vor. Unser Kontaktformular erleichtert Ihre Kontaktaufnahme mit dem von Ihnen ausgewählten Rechtsanwalt. Es ist vollkommen kostenlos und unverbindlich für Sie, Ihre Anfrage über das Kontaktformular zu versenden. Der Rechtsanwalt Ihrer Wahl meldet sich dann baldmöglichst bei Ihnen.

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Erbfolge in Eckernförde gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: gesetzliche Erbfolge, Miterbe, Vermögensnachfolge, vorweggenommene Erbfolge.