Ihren Anwalt für Abfindung in Gersdorf finden Sie hier

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Anwälte für Abfindung in Gersdorf

Benötigen Sie einen Rechtsanwalt in Gersdorf, weil Ihnen vom Arbeitgeber eine angemessene Abfindung verweigert wird?

Eine Abfindung soll den Verlust Ihres Arbeitsplatzes ausgleichen. Eine gute Rechtsberatung kann Ihnen dabei helfen. Die Höhe der Zahlung ist häufig Verhandlungssache. Sie können über unsere Internetseite Kontakt zu einem versierten Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Gersdorf aufnehmen – ganz schnell und einfach.

Was für Nachteile hat eine Abfindung und wie vermeidet man diese?

Wer sein Arbeitsverhältnis gegen eine Zahlung und ohne reguläre Kündigungsfrist beendet, muss mit einem Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld rechnen. Der Anspruchszeitraum wird dadurch zwar nicht verkürzt, aber nach hinten verschoben. Dies kann bis zu einem Jahr dauern. Versicherungswidriges Verhalten – wie ein Aufhebungsvertrag – führt zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Üblicherweise dauert diese zwölf Wochen. Sie verkürzt die Bezugsdauer. Sie sollten daher nur mit anwaltlicher Beratung bei einem Rechtsanwalt aus Gersdorf entsprechende Vereinbarungen schließen und vorher genau rechnen, ob sich diese lohnen.

Wie wird eine Abfindung für Jobverlust versteuert?

Der Grundsatz lautet: Diese Zahlung ist voll steuerpflichtig. In der Steuererklärung ist sie in Anlage N einzutragen. Sie können aber die sogenannte Fünftelregelung in Anspruch nehmen, wenn Sie den Gesamtbetrag innerhalb von einem Jahr bekommen haben. Dabei kann die Abfindung auf fünf Steuerjahre verteilt werden. Sozialabgaben fallen für Ihre Abfindung übrigens nicht an. Aber: Es gibt Ausnahmen, wenn Sie freiwillig versichert sind. Ein kompetenter Anwalt in Gersdorf kann Sie beraten, damit die Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses ohne Komplikationen verläuft.

Wer bekommt eine Abfindung?

Oft bieten Arbeitgeber sie im Rahmen eines Aufhebungsvertrages an. Sie kann sich aber auch aus dem Arbeitsvertrag ergeben. Bei Betriebsänderungen oder bei einer Entlassungswelle aufgrund eines Sozialplans kommt es häufig zu einer derartigen Zahlung. Bei einer Kündigungsschutzklage kann das Gericht eine solche Zahlung festlegen. Oft passiert dies, wenn dem Arbeitnehmer eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zumutbar ist. Der Arbeitgeber kann im Kündigungsschreiben den Arbeitnehmer darauf hinweisen, dass dieser bei Verzicht auf eine Kündigungsschutzklage eine Abfindung bekommt. Ein versierter Anwalt in Gersdorf kann Ihnen sagen, ob in Ihrem konkreten Fall eine solche Zahlung in Betracht kommt.

Wie hoch ist die Abfindung, die ich bekomme?

Wenn die Zahlung wegen Verzicht auf eine Kündigungsschutzklage erfolgt, beträgt diese 0,5 Monatsverdienste für jedes Jahr der Beschäftigung. Die 0,5 Monatsverdienste sieht das Gesetz nur bei betriebsbedingten Kündigungen vor. Je besser die Chancen auf eine erfolgreiche Kündigungsschutzklage stehen, desto eher kann man eine höhere Abfindung aushandeln. Will der Arbeitgeber ein Betriebsrats- oder Personalratsmitglied loswerden, sind aber auch mal bis zu vier Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr drin. Verhandlungsgeschick ist wichtig. Nicht vergessen sollte man, dass ein langes Gerichtsverfahren für den Betrieb teuer werden kann. Ein erfahrener Rechtsanwalt in Gersdorf kann Sie beraten, damit Sie eine möglichst hohe Abfindung bekommen.

Wir unterstützen Sie bei der Suche nach dem richtigen Anwalt, wenn Sie Unterstützung bei Verhandlungen über eine Abfindung benötigen.

Auf unserer Homepage können Sie eine Auflistung von in Gersdorf zugelassenen Anwälten finden, die sich auf das Arbeitsrecht spezialisiert haben. Unter "Kontaktdaten" gelangen Sie zum Profil des jeweiligen Anwalts. Dort finden Sie Informationen über den Anwalt und seine Arbeitsweise. Eine Kontaktaufnahme mit dem Rechtsanwalt Ihrer Wahl ist über unser Kontaktformular möglich. Die Nutzung unseres Kontaktformulars ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Der Rechtsanwalt Ihrer Wahl wird sich dann so schnell wie möglich zur Vereinbarung eines Termins bei Ihnen melden.