Ihren Anwalt für Eigenbedarf in Mering finden Sie hier

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Anwälte für Eigenbedarf in Mering

Benötigen Sie einen Rechtsanwalt in Mering, weil Ihr Mietverhältnis wegen Eigenbedarf beendet werden soll?

Ein Wohnungsmietvertrag kann vom Vermieter beendet werden, indem dieser Eigenbedarf geltend macht. Eine fachkundige Beratung kann Ihnen helfen, Fehler des Vermieters aufzudecken und in Ihrer Wohnung zu bleiben. Über unsere Internetseite können Sie schnell und kostenfrei eine Anfrage an einen Mietrechts-Anwalt Ihrer Wahl senden!

Wann kann ein Vermieter Eigenbedarf geltend machen?

Ein solcher Schritt setzt voraus, dass der Vermieter die Wohnräume für sich, seine Familienangehörigen oder andere Haushaltsmitglieder braucht. Nur für enge Familienangehörige wie Kinder oder Geschwister darf gekündigt werden. Bei entfernteren Verwandten ist schon eine besondere persönliche Nähe erforderlich. Die Größe der betreffenden Wohnung muss dem konkreten Wohnbedarf des Vermieters entsprechen, die Wohnung darf also nicht zu klein oder zu groß sein. Der Wohnungseigentümer muss im Kündigungsschreiben angeben, welche Person aus welchem Grund die Räume benötigt. Die Eigenbedarfskündigung kann durch einen kompetenten Rechtsanwalt in Mering überprüft werden.

Gekündigt wegen Eigenbedarf: Welche Möglichkeiten habe ich als Mieter?

Enthält das Schreiben des Vermieters alle erforderlichen Angaben? Enthält es keine ausreichende Begründung, ist es unwirksam. „Auf Vorrat“ darf der Vermieter ihren Vertrag nicht beenden – etwa weil vielleicht irgendwann später sein Sohn die Wohnung brauchen könnte. Auch darf Ihnen nicht nach nur kurzer Mietzeit gekündigt werden, wenn schon von vornherein feststand, dass der Vermieter die Wohnung bald selbst braucht. Handelt es sich um einen Vermieter mit mehreren Wohnungen? Falls eine andere Wohnung gerade frei wird, muss Ihnen diese als Ersatzunterkunft vorgeschlagen werden. Um eine Eigenbedarfskündigung vielleicht zu verhindern, sollten Sie sich von einem der versierten Rechtsanwälte in Mering beraten lassen.

Was passiert, wenn die Kündigung wegen Eigenbedarf nicht wirksam ist?

Der Vermieter hat den Mietvertrag in diesem Fall nicht wirksam beendet. Der Vertrag läuft weiter, ohne dass der Mieter etwas tun muss. Der Mieter ist nicht dazu verpflichtet, auf eine unwirksame Kündigung irgendwie zu reagieren. Es kommt hier also nicht darauf an, ob dem Vermieter ein Widerspruch zugeht. Beharrt der Vermieter darauf, dass er alles richtig gemacht hat, kann er Sie auf Räumung verklagen. Dann trifft das Gericht die Entscheidung. Wenn Ihr Vermieter Eigenbedarf geltend macht, sollten Sie die Wirksamkeit von einem Rechtsanwalt aus Mering prüfen lassen.

Was passiert, wenn auf Seiten des Mieters ein Härtefall vorliegt?

Mieter können einer Eigenbedarfskündigung widersprechen, wenn auf ihrer Seite ein Härtefall besteht. Dazu muss eine Situation vorliegen, in der es Ihnen sogar bei Beachtung der Interessen des Vermieters unzumutbar ist, umzuziehen. Härtefälle sind zum Beispiel Erkrankungen, Schwangerschaften, Prüfungssituationen oder hohes Alter mit zusätzlichen Erschwernissen wie Gesundheitsproblemen. Hier gibt es eine wichtige Frist: Der schriftliche Widerspruch muss beim Vermieter spätestens zwei Monate vor Vertragsende eingehen. Um Ihren Härtefall zu untermauern, sollten Sie sich an einen versierten Rechtsanwalt in Mering wenden.

Wir unterstützen Sie bei der Suche nach dem richtigen Anwalt, um sich gegen Eigenbedarf zur Wehr zu setzen!

Dafür stellen wir Ihnen eine übersichtliche Liste von in Mering zugelassenen Anwälten für Mietrecht zur Verfügung. Auf ihren Profilen stellen sich Ihnen die verschiedenen Rechtsanwälte mit weiteren Informationen zu Ihrer Arbeit vor. Die Kontaktaufnahme mit dem von Ihnen ausgewählten Rechtsanwalt vereinfacht sich durch unser Kontaktformular. Eine Verwendung unseres Kontaktformulars bringt für Sie keinerlei Zahlungspflichten oder andere Verpflichtungen mit sich. Sie werden dann umgehend vom dem angesprochenen Rechtsanwalt eine telefonische Rückmeldung zur Terminvereinbarung erhalten.