Ihren Anwalt für Eigenbedarf in Koblenz finden Sie hier

Sollten Sie Hilfe bei Ihrer Suche nach dem richtigen Anwalt für Eigenbedarf benötigen, helfen wir Ihnen gerne kostenlos und unverbindlich. Schreiben Sie uns einfach eine kurze Nachricht über das Kontaktformular.

Anwälte für Eigenbedarf in Koblenz

Rechtsanwalt Wolfgang Linz
Ferdinand-Sauerbruch-Straße 36
56073 Koblenz (Zweigniederlassung)

Benötigen Sie einen Rechtsanwalt in Koblenz, weil Ihr Mietverhältnis wegen Eigenbedarf beendet werden soll?

Um einen Mietvertrag zu kündigen, braucht der Vermieter einen zulässigen Kündigungsgrund. Ein solcher Grund ist der Eigenbedarf. Viele Vermieter machen dabei Fehler. Mit einer rechtlichen Beratung können Sie klären, ob die Schritte des Vermieters wirksam sind. Über unsere Seite können Sie schnell und einfach einen Anwalt für Mietrecht finden, der Sie dazu berät.

Was passiert, wenn die Kündigung wegen Eigenbedarf nicht wirksam ist?

Der Vermieter hat den Mietvertrag in diesem Fall nicht wirksam beendet. Der Vertrag läuft weiter, ohne dass der Mieter etwas tun muss. Der Mieter ist nicht dazu verpflichtet, auf eine unwirksame Kündigung irgendwie zu reagieren. Der Mieter muss also nicht beweisen können, dass er dem Schritt des Vermieters widersprochen hat. Hält der Vermieter seinen Schritt weiterhin für wirksam, muss er Räumungsklage einreichen und den Fall vom Gericht prüfen lassen. Ein erfahrener Rechtsanwalt in Koblenz hilft Ihnen, festzustellen, ob Ihr Vermieter Eigenbedarf geltend machen darf.

Was passiert, wenn auf Seiten des Mieters ein Härtefall vorliegt?

Mieter können einer Eigenbedarfskündigung widersprechen, wenn auf ihrer Seite ein Härtefall besteht. Dazu muss eine Situation vorliegen, in der es Ihnen sogar bei Beachtung der Interessen des Vermieters unzumutbar ist, umzuziehen. Dieser Fall kann eintreten etwa bei hohem Alter mit Gesundheitsproblemen, Erkrankungen, Prüfungssituationen oder Schwangerschaften. Der Mieter muss schriftlich widersprechen und der Vermieter muss den Widerspruch spätestens zwei Monate vor Vertragsende erhalten. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann Ihnen in Koblenz dabei helfen, Ihren Härtefall hinreichend zu begründen.

Wann kann ein Vermieter Eigenbedarf geltend machen?

Ein solcher Schritt setzt voraus, dass der Vermieter die Wohnräume für sich, seine Familienangehörigen oder andere Haushaltsmitglieder braucht. Nur für enge Familienangehörige wie Kinder oder Geschwister darf gekündigt werden. Bei entfernteren Verwandten ist schon eine besondere persönliche Nähe erforderlich. Gemessen am konkreten Wohnbedarf des Vermieters darf die betroffene Wohnung nicht zu klein oder zu groß sein. Der Vermieter muss im Kündigungsschreiben erklären, welche Person aus welchem Grund einziehen soll. Vielleicht hat der Vermieter nicht alle Voraussetzungen des Eigenbedarfs beachtet? Ein erfahrener Rechtsanwalt in Koblenz kann Sie beraten.

Gekündigt wegen Eigenbedarf: Welche Möglichkeiten habe ich als Mieter?

Enthält das Schreiben des Vermieters alle erforderlichen Angaben? Enthält es keine ausreichende Begründung, ist es unwirksam. „Auf Vorrat“ darf der Vermieter ihren Vertrag nicht beenden – etwa weil vielleicht irgendwann später sein Sohn die Wohnung brauchen könnte. Kommt ein solches Schreiben nach kurzer Mietzeit, besteht der Verdacht, dass der Vermieter dies von Anfang an beabsichtigt hat. Dies wäre unzulässig. Wenn dem Vermieter noch mehr Wohnungen am Ort gehören und es Leerstände gibt, muss er Ihnen eine Ersatzwohnung anbieten. Ganz wichtig ist eine qualifizierte Rechtsberatung – in Koblenz stehen Ihnen im Bereich Eigenbedarf erfahrene Rechtsanwälte zur Verfügung.

Wir unterstützen Sie bei der Suche nach dem richtigen Anwalt, um sich gegen Eigenbedarf zur Wehr zu setzen!

Dafür stellen wir Ihnen eine übersichtliche Liste von in Koblenz zugelassenen Anwälten für Mietrecht zur Verfügung. Auf ihren Profilen stellen sich Ihnen die verschiedenen Rechtsanwälte mit weiteren Informationen zu Ihrer Arbeit vor. Unser Kontaktformular ermöglicht es Ihnen, einem der Rechtsanwälte schnell und einfach eine Nachricht zu schicken. Es ist kostenlos für Sie, eine Anfrage über das Kontaktformular zu versenden. Auch ist es völlig unverbindlich. Sie erhalten dann umgehend von Ihrem ausgewählten Rechtsanwalt einen Rückruf zwecks Terminvereinbarung.