Ihren Anwalt für Erbfolge in Passau finden Sie hier

Sollten Sie Hilfe bei Ihrer Suche nach dem richtigen Anwalt für Erbfolge benötigen, helfen wir Ihnen gerne kostenlos und unverbindlich. Schreiben Sie uns einfach eine kurze Nachricht über das Kontaktformular.

Anwälte für Erbfolge in Passau

Brauchen Sie einen erfahrenen Rechtsanwalt in Passau wegen eines Streits um die gesetzliche Erbfolge?

Eine Erbschaft verursacht oft viele Streitigkeiten – oft mit langjährigen Folgen. Wer etwas bekommt – und wie viel – richtet sich nach der Erbfolge. Wie diese funktioniert, ist vielen Menschen unklar. Wir helfen Ihnen dabei, schnell und unkompliziert einen erfahrenen Anwalt zu finden, der Sie zu allen erbrechtlichen Fragen berät.

Was ist die gesetzliche Erbfolge und wie unterscheidet sie sich von der gewillkürten Erbfolge?

Das Gesetz bestimmt, wer erbt, wenn dies der Erblasser nicht selbst regelt. Bestimmt der Erblasser nach eigenem Willen darüber, spricht man von „gewillkürter“ Erbfolge. Dazu kann man ein Testament erstellen oder auch einen Erbvertrag aufsetzen. Eine weitere Möglichkeit ist ein Vermächtnis. Ist ein Testament ungültig, wird ebenfalls die gesetzliche Regelung angewendet – oft mit vollkommen anderem Ergebnis als vom Erblasser beabsichtigt. Ein versierter Anwalt in Passau kann für Sie prüfen, ob Sie etwas erben.

Wie erben Verwandte bei Anwendung der gesetzlichen Erbfolge?

Als erste erben Verwandte der ersten Ordnung, also Kinder und Enkel. Dann folgen Angehörige der zweiten Ordnung: Eltern, Geschwister, Nichten, Neffen. Dann sind die Erben dritter Ordnung an der Reihe: Großeltern, Onkel und Tanten, Cousinen und Cousins. Eine vorangehende Ordnung schießt immer eine nachfolgende von der Erbfolge aus. Sind Kinder vorhanden, erben daher Eltern und Geschwister nichts. Ein erfahrener Rechtsanwalt in Passau kann für Sie prüfen, ob Sie etwas aus dem Nachlass erhalten.

Was gilt für die gesetzliche Erbfolge unter Ehepartnern?

Ehegatten des Erblassers sind neben den Verwandten gesetzliche Erben. Gibt es Kinder, erbt der Ehegatte ein Viertel des Nachlasses. Hat das Ehepaar in Zugewinngemeinschaft gelebt (also ohne Ehevertrag) , kommt noch ein weiteres Viertel dazu. Gibt es keine Kinder, erbt der überlebende Ehegatte mindestens die Hälfte, auch neben Verwandten zweiter Ordnung wie Geschwistern. Aber auch im letzteren Fall bedeutet die Zugewinngemeinschaft: Es gibt ein Viertel mehr für den Ehepartner. Ein versierter Rechtsanwalt aus Passau kann überprüfen, welcher Erbanteil Ihnen zusteht.

Welche Folgen hat die gesetzliche Erbfolge bei einer Erbschaft mit Auslandsbezug?

Ein ausländischer Wohnsitz führt in vielen Ländern zur Anwendung des dortigen Rechts. Dieses sieht oft ganz andere Erbschaftsregelungen vor. Oft gibt es sogar in der EU kein Ehegattenerbrecht oder das Pflichtteilsrecht unterscheidet sich erheblich vom deutschen. Innerhalb der EU wird auf einen Erbfall das Recht des Staates angewendet, in dem der Erblasser sich zuletzt dauerhaft aufgehalten hat. Bei ausländischen Vermögen, Immobilien oder Wohnsitz sollte man unbedingt ein Testament abfassen, aus dem klar hervorgeht, dass deutsches Recht angewendet werden soll. Ein kompetenter Anwalt in Passau kann Sie zum Thema Erbschaft und Ausland beraten.

Wir helfen Ihnen dabei, anwaltliche Hilfe zu finden, wenn Sie Fragen zur gesetzlichen Erbfolge haben.

In Passau sind verschiedene Rechtsanwälte im Bereich Erbrecht tätig – bei uns finden Sie eine Liste mit kompetenten Juristen. Sie können sich die Profile der Anwälte ansehen, um weitere Informationen zu erhalten. Diese finden Sie über den Button "Kontaktdaten". Unser Kontaktformular ermöglicht es Ihnen, ohne große Umstände Kontakt mit einem Rechtsanwalt aufzunehmen. Es ist vollkommen kostenlos und unverbindlich für Sie, Ihre Anfrage über das Kontaktformular zu versenden. Der Rechtsanwalt Ihrer Wahl meldet sich dann baldmöglichst bei Ihnen.

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Erbfolge in Passau gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: gesetzliche Erbfolge, Miterbe, Vermögensnachfolge, vorweggenommene Erbfolge.