Ihren Anwalt für Eigenbedarf in Siershahn finden Sie hier

Sollten Sie Hilfe bei Ihrer Suche nach dem richtigen Anwalt für Eigenbedarf benötigen, helfen wir Ihnen gerne kostenlos und unverbindlich. Schreiben Sie uns einfach eine kurze Nachricht über das Kontaktformular.

Anwälte für Eigenbedarf in Siershahn

Rechtsanwalt Christian Comes
Konrad-Adenauer-Platz 6
56427 Siershahn

Erfahrene Rechtsanwälte helfen Ihnen in Siershahn auch, wenn Ihr Vermieter Eigenbedarf geltend macht – hier finden Sie Ihren Rechtsbeistand!

Eigenbedarf gehört zu den Gründen, aus denen ein Vermieter zur Kündigung des Mietverhältnisses berechtigt ist. Mit kompetenter anwaltlicher Hilfe können Sie gegen einen solchen Schritt des Vermieters vorgehen. Mit dem Anwalt-Suchservice können Sie ganz einfach ein Beratungsgespräch vereinbaren - mit einem Anwalt für Mietrecht.

Welche Folgen hat es, wenn auf Seiten des Mieters ein Härtefall vorliegt?

Ein Härtefall gibt dem Mieter das Recht, gegen die Kündigung wegen Eigenbedarfs Widerspruch einzulegen. Dazu muss eine Situation vorliegen, in der es Ihnen sogar bei Beachtung der Interessen des Vermieters unzumutbar ist, umzuziehen. Beispiele sind hohes Alter mit Gesundheitsproblemen und Verwurzelung in der Umgebung, Schwangerschaft, Erkrankung, Prüfungssituationen. Der Mieter muss schriftlich widersprechen und der Vermieter muss den Widerspruch spätestens zwei Monate vor Vertragsende erhalten. Um Ihren Härtefall zu untermauern, sollten Sie sich an einen versierten Rechtsanwalt in Siershahn wenden.

Unter welchen Umständen kann der Vermieter wegen Eigenbedarf kündigen?

Der Eigentümer muss die Räume für sich selbst, nahe Verwandte oder sonstige Mitglieder seines Haushalts, etwa eine Pflegekraft, benötigen. Nur für enge Familienangehörige wie Kinder oder Geschwister darf gekündigt werden. Bei entfernteren Verwandten ist schon eine besondere persönliche Nähe erforderlich. Der Wohnbedarf des Vermieters muss der Größe der Wohnung entsprechen, für die gekündigt werden soll. Eine Einzelperson kann zum Beispiel kein ganzes Haus für sich beanspruchen. Der Vermieter muss im Kündigungsschreiben erklären, welche Person aus welchem Grund einziehen soll. Die Eigenbedarfskündigung kann durch einen kompetenten Rechtsanwalt in Siershahn überprüft werden.

Der Vermieter macht Eigenbedarf geltend: Was tun?

Fehlen im Brief des Vermieters Angaben zum Grund und zur Person, die die Wohnung braucht, entfaltet er keine Wirkung. „Auf Vorrat“ darf der Vermieter ihren Vertrag nicht beenden – etwa weil vielleicht irgendwann später sein Sohn die Wohnung brauchen könnte. Der Vermieter darf Ihnen nicht nach kurzer Mietzeit kündigen, wenn er schon bei Mietbeginn vorhatte, Eigenbedarf anzumelden. Wenn dem Vermieter noch mehr Wohnungen am Ort gehören und es Leerstände gibt, muss er Ihnen eine Ersatzwohnung anbieten. Um eine Eigenbedarfskündigung vielleicht zu verhindern, sollten Sie sich von einem der versierten Rechtsanwälte in Siershahn beraten lassen.

Was muss ich als Mieter tun, wenn ich feststelle, dass die Kündigung wegen Eigenbedarfs unwirksam ist?

Der Mietvertrag besteht in diesem Fall weiter. Als Mieter müssen Sie nichts Besonderes tun. Der Mieter ist nicht dazu verpflichtet, auf eine unwirksame Kündigung irgendwie zu reagieren. Es kommt also rechtlich nicht darauf an, ob der Mieter dem Schreiben des Vermieters widerspricht oder ob dieser den Widerspruch erhält. Hält der Vermieter seinen Schritt weiterhin für wirksam, muss er Räumungsklage einreichen und den Fall vom Gericht prüfen lassen. Wenn Ihr Vermieter Eigenbedarf geltend macht, sollten Sie die Wirksamkeit von einem Rechtsanwalt aus Siershahn prüfen lassen.

Der Anwalt-Suchservice hilft Ihnen, den richtigen Anwalt für Ihr Problem in Sachen Eigenbedarf zu finden.

Auf unserer Internetseite stellen wir Ihnen verschiedene Rechtsanwälte vor, die sich in Siershahn schwerpunktmäßig mit dem Mietrecht befassen. Auf ihren Profilen stellen sich Ihnen die verschiedenen Rechtsanwälte mit weiteren Informationen zu Ihrer Arbeit vor. Für eine Kontaktaufnahme mit dem Rechtsanwalt Ihrer Wahl können Sie ganz einfach unser Kontaktformular nutzen. Es ist kostenlos für Sie, eine Anfrage über das Kontaktformular zu versenden. Auch ist es völlig unverbindlich. Sie werden dann umgehend vom dem angesprochenen Rechtsanwalt eine telefonische Rückmeldung zur Terminvereinbarung erhalten.