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Anwälte für Erbfolge in Stollberg/Erzgeb.

Rechtsanwalt Christoph Nick
Hohensteiner Straße 31
09366 Stollberg/Erzgeb.

Erfahrene Rechtsanwälte helfen Ihnen in Stollberg/Erzgeb., wenn es zu einem Streit um die gesetzliche Erbfolge kommt.

Eine Erbschaft kann viele rechtliche Streitigkeiten unter den Hinterbliebenen verursachen. Wer etwas bekommt – und wie viel – richtet sich nach der Erbfolge. Wie diese funktioniert, ist vielen Menschen unklar. Mit dem Anwalt-Suchservice können schnell und einfach ein Beratungsgespräch mit einem Rechtsanwalt für Erbrecht vereinbaren.

Wie ist die Erbfolge geregelt, wenn es um einen grenzüberschreitenden Erbfall geht?

Wer seinen Wohnsitz im Ausland hat, muss damit rechnen, dass auf seine Erbschaft ausländisches Recht angewendet wird. In vielen Ländern gibt es zum Beispiel kein Ehegattenerbrecht und völlig andere Regelungen über den Pflichtteil naher Angehöriger. Innerhalb der EU gilt immer das Recht des Staates, in dem der Erblasser zuletzt seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort hatte. Unbedingt zu empfehlen ist dabei ein Testament mit einer Klausel, nach der deutsches Recht maßgeblich sein soll. Außerdem empfiehlt sich dringend fachkundige Beratung durch einen Rechtsanwalt aus Stollberg/Erzgeb. – denn auch ein Testament wird nicht überall anerkannt.

Wie kann man die gesetzliche Erbfolge von der gewillkürten unterscheiden?

Bestimmt der Erblasser selbst nichts, entscheidet die gesetzliche Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch darüber, wer ihn beerbt. „Gewillkürt“ steht für den letzten Willen, den der Erblasser schriftlich niederlegt, um selbst zu bestimmen, wer etwas erben soll. Es kann sich dabei um ein Testament, einen Erbvertrag oder ein Vermächtnis handeln. Ist ein Testament zum Beispiel wegen Formfehlern nicht wirksam, wird ebenfalls die gesetzliche Nachfolgeregelung angewendet. Ein erfahrener Rechtsanwalt in Stollberg/Erzgeb. kann Sie zum Thema Nachlass und letztwillige Verfügungen beraten.

Was erben Verwandte, wenn die gesetzliche Erbfolge gilt?

Die Erben erster Ordnung erben zuerst: Kinder und Enkelkinder. Als zweite Ordnung folgen ihnen Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen. Unter die Erben dritter Ordnung fallen Großeltern, Onkel und Tanten, Cousinen und Cousins. Verwandte einer vorhergehenden Ordnung schließen Verwandte einer nachfolgenden Ordnung vom Erbe aus. Das bedeutet: Gibt es zum Beispiel Kinder des Erblassers, erhalten Eltern oder Geschwister nichts aus dem Nachlass. In Stollberg/Erzgeb. finden Sie erfahrene Rechtsanwälte, die Sie im Erbrecht beraten können.

Wie ist die gesetzliche Erbfolge unter Ehepartnern geregelt?

Auch Ehepartner sind gesetzliche Erben. Sie erben neben den Kindern ein Viertel des Nachlasses. Wenn das Ehepaar keinen besonderen Güterstand vereinbart und in Zugewinngemeinschaft gelebt hat, kommt ein weiteres Viertel dazu. Bei einer kinderlosen Ehe erhält der Ehegatte sogar die Hälfte – auch, wenn es noch Erben zweiter Ordnung gibt. Die Zugewinngemeinschaft führt auch in diesem Fall dazu, dass ein weiteres Viertel hinzukommt – insgesamt sind es dann drei Viertel. Möchten Sie prüfen lassen, was Sie neben der restlichen Verwandtschaft tatsächlich erben? Ein Rechtsanwalt aus Stollberg/Erzgeb. kann Sie beraten.

Der Anwalt-Suchservice hilft Ihnen, den richtigen Anwalt für Ihr Problem aus dem Bereich der gesetzlichen Erbfolge zu finden.

Auf unserer Internetseite finden Sie verschiedene Rechtsanwälte, die sich in Stollberg/Erzgeb. schwerpunktmäßig mit dem Erbrecht beschäftigen. Wenn Sie auf "Kontaktdaten" klicken, erreichen Sie das Profil des jeweiligen Anwalts. Dort finden Sie Informationen über dessen Arbeit. Für eine einfache Kontaktaufnahme mit dem Rechtsanwalt Ihrer Wahl bietet sich unser Kontaktformular an. Die Kontaktaufnahme über den Anwalt-Suchservice ist für Sie selbstverständlich kostenlos und unverbindlich. Der von Ihnen ausgewählte Anwalt wird sich dann zeitnah mit einem Terminvorschlag bei Ihnen melden!

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Erbfolge in Stollberg/Erzgeb. gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: gesetzliche Erbfolge, Miterbe, Vermögensnachfolge, vorweggenommene Erbfolge.