Darf der Vermieter die Wohnung besichtigen?

02.06.2021, Autor: Herr Georg Alexander Mahr / Lesedauer ca. 2 Min. (212 mal gelesen)
Wenn der Vermieter das Mietobjekt besichtigen möchte, entsteht häufig Streit.

Der Vermieter will die Wohnung besichtigen. Darf er das?

Wie so häufig, kommt es für die Beantwortung der Frage auf die genauen Umstände des Besichtigungsverlangens an.

Eine allgemeine Routinekontrolle, ohne konkreten Anlass, kann der Vermieter nicht verlangen. Dies gilt auch, wenn sich im Mietvertrag eine vorformulierte Vertragsklausel findet, wonach der Vermieter die Wohnung jederzeit besichtigen darf. Eine solche Klausel ist unwirksam, da sie den Mieter unangemessen benachteiligt.

Wie ist es bei einem Mangel der Wohnung?

Zeigt der Mieter einen Mangel der Wohnung an, muss der Vermieter diesen prüfen können. In diesem Fall ist ein Besichtigungsrecht des Vermieters gegeben. Gleiches gilt, wenn es konkrete Anhaltspunkte für einen Schaden oder einen drohenden Schaden gibt.

Darf der Vermieter die Wohnung zur Vorbereitung von Modernisierungsmaßnahmen besichtigen?

Ja, auch in diesem Fall besteht ein Besichtigungsrecht des Vermieters. Die Absicht der Sanierung oder der Durchführung von energetischen Sanierungsmaßnahmen ist von der Rechtsprechung als hinreichender Grund für eine Besichtigung anerkannt.

Besichtigungsrecht bei Verkaufsabsicht?

Will der Vermieter die Wohnung verkaufen oder soll sie neu vermietet werden, besteht ein Besichtigungsrecht. Der Vermieter selbst darf die Wohnung zur Vorbereitung des Verkaufs bzw. der Neuvermietung in Augenschein nehmen. Darüber hinaus darf er den Kauf- bzw. Mietinteressenten die Wohnung zeigen.

Wie läuft die Besichtigung ab?

Grundsätzlich muss eine Besichtigung beim Mieter vorab angemeldet werden. Bei Besichtigungsterminen während der normalen Arbeitszeiten verlangt die Rechtsprechung einen Vorlauf von zumindest sieben Tagen. Besichtigungen mit Kauf- bzw. Mietinteressenten seien dreimal im Monat für einen Mieter zumutbar.

Was passiert, wenn man die Besichtigung verweigert?

Vermieter, die einen überzeugenden Grund für eine Besichtigung anführen, können diese gerichtlich durchsetzen.

Darüber hinaus drohen einem Mieter bei Verweigerung Schadensersatzansprüche des Vermieters. Im schlimmsten Fall kann eine Verweigerung sogar Konsequenzen für den Fortbestand des Mietverhältnisses haben.


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