Dieselskandal: Welche Chancen bietet die Musterfeststellungsklage?

05.11.2018, Redaktion Anwalt-Suchservice
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Dieselskandal: Welche Chancen bietet die Musterfeststellungsklage? © Bu - Anwalt-Suchservice

Viele Diesel-Fahrer versuchen, von den Autoherstellern Schadensersatz wegen Manipulation der Abgassysteme einzuklagen. Die Musterfeststellungsklage bietet neue Möglichkeiten.

Seit 1. November 2018 können Verbraucher mithilfe der Musterfeststellungsklage gemeinsam gegen einen stärkeren Klagegegner wie etwa ein großes Unternehmen vorgehen. Die erste Klage dieser Art richtet sich gegen den Volkswagen Konzern und betrifft den Abgasskandal bei Dieselfahrzeugen. Verbraucher haben bis Jahresende 2018 Zeit, sich dieser Klage anzuschließen, sofern ihr Fall einige Voraussetzungen erfüllt.

Was ist eine Musterfeststellungsklage?


Die Musterfeststellungsklage soll einzelnen Personen helfen, ihre Ansprüche gegen einen finanzstarken Gegner als Gruppe gemeinsam durchzusetzen. Sie ist jedoch keine Sammelklage im amerikanischen Sinne.
Mit der deutschen Musterfeststellungsklage wird festgestellt, ob in Fällen, die einem bestimmten Muster folgen – also zum Beispiel die Manipulation der Abgasmessung bei einem bestimmten Motorentyp und einem bestimmten Baujahr – grundsätzlich ein Anspruch auf Schadensersatz besteht.
Die Musterfeststellungsklage wird jedoch nicht von den Verbrauchern selbst erhoben, sondern von einem dazu berechtigten Verband, wie etwa einer Verbraucherschutzorganisation. Die Betroffenen können sich in einem Klageregister eintragen. Erst bei mindestens zehn Betroffenen kann Klage eingereicht werden, dann müssen innerhalb von zwei Monaten insgesamt 50 Betroffene eingetragen sein, damit das Verfahren eröffnet wird. Das Kostenrisiko des Prozesses trägt der Verbraucherverband, nicht der einzelne Verbraucher.
Die Verbraucher bekommen aber nach erfolgreicher Musterfeststellungsklage des Verbandes nicht direkt Geld ausgezahlt. Vielmehr müssen sie, nachdem das Bestehen des Anspruchs generell festgestellt ist, dann noch einmal selbst einzeln Klage einreichen. Dieses neue Gerichtsverfahren wird natürlich dadurch erleichtert, dass mithilfe der Musterfeststellungsklage viele Punkte schon geklärt sind. Eine Erfolgsgarantie gibt es jedoch nicht, da es immer Abweichungen zum standardisierten Muster geben kann.

Worum geht es bei der aktuellen Musterfeststellungsklage gegen VW?


Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat zusammen mit dem ADAC am 1. November 2018 eine Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG eingereicht. Mit dieser Klage soll festgestellt werden, dass Volkswagen mit manipulierter Software seine Kunden vorsätzlich sittenwidrig geschädigt und Fahrzeuge unzulässigerweise in den Verkehr gebracht hat und dass das Unternehmen den betroffenen Käufern Schadenersatz schuldet – so der Antrag der Kläger.

Wer kann an der Klage teilnehmen?


Der Klage anschließen können sich Autokäufer, die ein Fahrzeug von VW, Audi, Seat und Skoda mit einem Dieselmotor des Typs EA 189 gekauft haben (Vierzylinder mit Hubraum: 1,2 oder 1,6 oder 2,0 Liter). Dabei muss das Vorhandensein einer illegalen Abschalteinrichtung durch einen Rückruf des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) oder einer vergleichbaren europäischen Genehmigungsbehörde festgestellt worden sein. Derartige Abschalteinrichtungen sorgen dafür, dass bei einer Überprüfung der Abgaswerte auf dem Prüfstand andere Werte erzielt werden als im normalen Fahrbetrieb.

Wie erfolgt die Eintragung ins Klageregister?


Um teilzunehmen, müssen sich Betroffene in das Klageregister beim Bundesamt für Justiz eintragen lassen. Laut Internetseite des BfJ ist dies allerdings erst nach der öffentlichen Bekanntmachung der Klage möglich, voraussichtlich ab Mitte November 2018. Das Bundesamt wird, sobald die Musterfeststellungsklage bekannt gemacht worden ist, ein entsprechendes Formular zur Verfügung stellen, auf dem sich Betroffene eintragen können. Dieses kann auf der Internetseite der Behörde elektronisch ausgefüllt oder per E-Mail eingeschickt werden. Die Eintragung ist kostenlos. Sie ist jedoch ungültig, wenn nicht alle Pflichtfelder ausgefüllt werden.

Welchen Einfluss hat die Musterfeststellungsklage auf die Verjährung?


Die Ansprüche vieler Kunden des Volkswagen-Konzerns würden normalerweise zum 31. Dezember 2018 verjähren. Dann könnte kein Schadensersatz mehr geltend gemacht werden – außer, es findet ein juristischer Schritt statt, der den Lauf der Verjährungsfrist anhält. Dies wäre zum Beispiel die Erhebung einer Schadensersatzklage durch den Verbraucher selbst.
Aber auch die Eintragung des Verbrauchers im Klageregister der Musterfeststellungsklage hemmt den Lauf der Verjährungsfrist. Auch so können Betroffene des Abgasskandals also verhindern, dass ihre Ansprüche zum Jahresende 2018 erlöschen. Wer diesen Weg gehen will, kann sich also noch bis 31.12.2018 in das Klageregister eintragen. Dieses wird beim Bundesamt für Justiz geführt.

Welche Chancen bestehen?


Durch die Musterfeststellungsklage haben Geschädigte zunächst kein Kostenrisiko. Das Risiko im späteren Prozess, mit dem sie ihren individuellen Anspruch durchsetzen müssen, ist deutlich geringer, da ja die wichtigsten Punkte schon geklärt sind. Auch besteht die Möglichkeit, dass sich der beklagte Konzern auf einen Vergleich einlässt, um sich eine Vielzahl von Einzelklagen zu ersparen.
Verbraucher sollten sich allerdings darüber im Klaren sein, dass das Vorgehen über die Musterfeststellungsklage vermutlich deutlich länger dauert, als wenn sie von Anfang an direkt klagen würden. Für das Verfahren erster Instanz beim Oberlandesgericht Braunschweig veranschlagen einige Anwälte etwa zwei Jahre, danach ist noch mit einem Verfahren zweiter Instanz beim Bundesgerichtshof zu rechnen, das auch wieder zwei Jahre dauern kann. Erst nach erfolgreichem Abschluss dieses Verfahrens können Verbraucher dann selbst vor Gericht gehen, um den durch die Musterfeststellungsklage grundsätzlich festgestellten Anspruch im Einzelfall geltend zu machen.

Praxistipp


Die Musterfeststellungsklage empfiehlt sich besonders für Verbraucher, die keine Rechtsschutzversicherung besitzen oder die generell die Kosten und Anstrengungen eines individuell geführten Verfahrens gegen einen Konzern scheuen. Rechtsschutzversicherte Betroffene können unter Umständen ohne Prozesskostenrisiko mit einer individuellen Klage von Anfang an schneller zum Ziel kommen. Hier ist eine Beratung durch einen auf das Zivilrecht und auf derartige Fälle spezialisierten Rechtsanwalt zu empfehlen, um zu klären, was im Einzelfall die beste Option ist.

(Ma)


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 Ulf Matzen
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