Recht und Gesetz: Was ändert sich im März 2019?

28.02.2019, Redaktion Anwalt-Suchservice
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Recht und Gesetz: Was ändert sich im März 2019? © Bu - Anwalt-Suchservice

Auch im März 2019 ändern sich wieder einige Gesetze. Unter anderem steigt die Rente für Mütter und in der Baubranche gibt es einen höheren Mindestlohn. Auch die Uhren werden wieder umgestellt.

Mehr Geld gibt es künftig für Bauarbeiter, und auch die Mütterrente steigt im März 2019. Die Zeitumstellung auf Sommerzeit steht wieder bevor, und auch der Brexit rückt näher. Gartenbesitzer müssen daran denken, dass sie ihre Hecken nun bis zum Herbst nicht mehr radikal zurückschneiden dürfen. Änderungen gibt es auch für Mofa-Fahrer.

Was ändert sich beim Mindestlohn?


Ab 1. März gibt es im Baugewerbe einen um vier Prozent höheren Mindestlohn. Dabei unterscheidet man zwischen zwei Lohngruppen: In Lohngruppe 1, die alle einfachen Bau- und Montagetätigkeiten umfasst, erhalten Beschäftigte nun einen Mindestlohn von 12,20 Euro. In Lohngruppe 2, die alle Beschäftigten mit Spezialfähigkeiten erfasst, beträgt der neue Mindestlohn 15,20 Euro (West) und 15,05 Euro (Ost).

Was ändert sich bei der Mütterrente?


Seit Januar 2019 gibt es bereits die neue “Mütterrente II”. Zum 1. März tritt nun eine weitere Neuerung in Kraft: Sowohl Mütter als auch Väter von Kindern, die vor 1992 auf die Welt kamen, bekommen nun sechs Monate zusätzlich als Kindererziehungszeit anerkannt. Das heißt auch, dass ihnen ab März 2019 nun 2,5 statt 2,0 Entgeltpunkte zugerechnet werden. Im Ergebnis steigt die Rente damit pro Kind um 16,02 Euro (West) und um 15,35 Euro (Ost).

Mofas und Motorroller: Neue Kennzeichen


Neue Kennzeichen gibt es ab 1. März 2019 für Kleinkrafträder wie Mofas und kleine Motorroller. Bisher waren sie blau, jetzt werden sie grün. Nur ein grünes Kennzeichen ist im Versicherungsjahr 2019/2020 noch zulässig. Erhältlich sind die Kennzeichen bei den Versicherungen.

Heckenschnitt: Alljährliche Einschränkung


Wie jedes Jahr müssen Gartenbesitzer beachten, dass sie ihre Hecke ab 1. März nicht mehr in größerem Umfang zurückschneiden dürfen. Grund ist der Schutz von Vögeln, die ab jetzt zum Nestbau ansetzen. Ein kosmetischer Rückschnitt (“schonender Form- und Pflegeschnitt”) ist jedoch erlaubt. Geregelt ist dies in § 39 des Bundesnaturschutzgesetzes. Ein Verstoß ist eine Ordnungswidrigkeit und bußgeldpflichtig. Die Hecken-Schonfrist endet am 30. September.

Brexit rückt näher


Nach derzeitigem Stand wird sich Großbritannien am 29. März 2019 aus der EU verabschieden. Ein Aufschub ist noch möglich, die Verhandlungen laufen weiter. Ein Austritt zum 29. März wird sehr wahrscheinlich ein “ungeregelter Brexit” sein. Zu diesem Thema stimmt das britische Parlament am 13. und 14. März noch einmal ab.

Neuer Feiertag in Berlin


In Berlin gibt es einen neuen Feiertag: Den 8. März. Es handelt sich hier um den internationalen Frauentag, den Berlin künftig zum gesetzlichen Feiertag macht. Berlin gehört zu den Bundesländern mit den wenigsten gesetzlichen Feiertagen. Nun sind es zehn. Bayern hat 13.

Zeitumstellung: Nicht totzukriegen


Die EU-Kommission wollte an sich die Zeitumstellung im Jahr 2019 abschaffen. Nur konnten sich die Mitgliedsstaaten nicht darauf einigen, ob man nun auf Dauer die Sommer- oder die Winterzeit installieren sollte. Daher bleibt erst einmal alles wie bisher. Am 31. März werden die Uhren von 2 Uhr auf 3 Uhr vorgestellt. Abends gibt es damit eine Stunde länger Tageslicht. Und das ist doch für alle, die nach Feierabend noch einmal raus in die freie Natur wollen, eine feine Sache, oder etwa nicht?

(Bu)


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 Stephan Buch
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