Weltfrauentag: Der lange Weg zur Gleichberechtigung

06.03.2020, Redaktion Anwalt-Suchservice
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Tulpenstrauß,Blumenstrauß Weltfrauentag: Wie steht es um die Gleichberechtigung? © Bu - Anwalt-Suchservice

Übermorgen, am 8. März ist Weltfrauentag. Er wird auch als internationaler Frauentag bezeichnet. Was wird an diesem Tag überhaupt begangen und welchen Hintergrund hat dieser Tag?

Die Einführung eines internationalen Frauentages war ursprünglich ein Vorschlag der deutschen Sozialistin Clara Zetkin auf der Zweiten Internationalen Sozialistischen Frauenkonferenz am 27. August 1910 in Kopenhagen. Der daraufhin beschlossene Frauentag fand zunächst am 19. März in mehreren Ländern statt. Die Grundidee dafür stammte allerdings aus den USA: Dort hatte schon 1908 ein nationales Frauenkomitee einen Frauentag eingeführt. Damals ging es in erster Linie um den Kampf für die Einführung des Frauenwahlrechts, weil Frauen zu dieser Zeit nicht wählen durften. Die Vorkämpferinnen für das Frauenwahlrecht nannten sich "Suffragetten". Allerdings stand der Frauentag immer auch schon für die Gleichberechtigung in allen Bereichen einschließlich des Arbeitslebens. Heute wird am Frauentag im Rahmen von Veranstaltungen auf viele aktuelle Probleme und Ungleichbehandlungen hingewiesen.

Wann und wie wurde der Frauentag zuerst begangen?


In Europa begingen zunächst sozialistische Bewegungen den internationalen Frauentag. Während des Ersten Weltkriegs verwandelte er sich in Deutschland in einen - von der Regierung unerwünschten und damit illegalen - Aktionstag gegen den Krieg. Als dieser vorbei war, wurde 2018 durch die provisorische Reichsregierung das freie und geheime Wahlrecht für Männer und Frauen ab 20 Jahren eingeführt.

Wann der Frauentag zuerst am 8. März begangen wurde, ist nicht sicher. Nach einer Version handelt es um das Datum eines Streiks von russischen Arbeiterinnen und Bäuerinnen in Petrograd, der am 8. März 1917 die Februarrevolution mit auslöste und damit das Ende der Zarenherrschaft einleitete. Nach einer anderen Version soll Lenin (auf Druck von Mitkämpferinnen) dieses Datum zum internationalen Frauentag erklärt haben.

Wie entwickelte sich der Frauentag im Laufe der Zeit?


Während der Weimarer Republik gab es sogar zwei Frauentage, da konkurrierende Organisationen sich nicht auf ein Datum einigen konnten. Der kommunistische Frauentag fand am 8. März statt, der sozialistische an wechselnden Kalendertagen. Hauptforderungen dieser Zeit waren Arbeitszeitverkürzungen ohne Lohnabschlag, niedrigere Lebensmittelpreise, die Einführung einer regelmäßigen Schulspeisung für Kinder und ein legaler Schwangerschaftsabbruch.

Während der Nazizeit waren Aktivitäten zum Weltfrauentag verboten, da man diesen als sozialistische Propagandaveranstaltung ansah. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde er in der DDR wieder eingeführt und am 8. März gefeiert, allerdings verwandelte er sich nun tatsächlich immer mehr in eine sozialistische Parteiveranstaltung. In der Bundesrepublik Deutschland gab es ihn wieder ab 1948, er wurde jedoch eher zu einem Aktionstag gegen Wiederbewaffnung und Aufrüstung und für den Frieden. Mit dem Aufkommen der Frauenbewegung ab 1968 gewann er wieder stärker an Bedeutung und wurde wieder hauptsächlich zu einem Aktionstag für Frauenrechte.

Die Vereinten Nationen haben erstmals am 8. März 1975 eine Feier zum Weltfrauentag veranstaltet. Dies geschah im Rahmen des internationalen Jahres der Frau. 1977 wurde der 8. März von der UN-Vollversammlung zum "Tag für die Rechte der Frau und den Weltfrieden" ernannt.

Wie wird der Frauentag heute begangen?


Seit etwa 1994 wird der Weltfrauentag in Ost- und Westdeutschland am 8. März begangen. In den östlichen Bundesländern hat sich zum Teil die Sitte eingebürgert, dass männliche Vorgesetzte weiblichen Angestellten an diesem Tag eine Blume schenken. Im Bundesland Berlin ist der Frauentag seit 2019 gesetzlicher Feiertag.
Der Weltfrauentag ist in vielen Ländern ein gesetzlicher Feiertag, darunter Russland, Georgien, Ukraine, Kasachstan, Kuba, Laos, Moldau, Sambia, Uganda, Vietnam und Weißrussland.
Die Vereinten Nationen vergeben jedes Jahr ein Motto für den internationalen Frauentag. Im Jahr 2003 war dies etwa "Bessere Bildung für Mädchen", 2019 lautete es “Think Equal, Build Smart, Innovate for Change".

Welche Aktionen finden zum Weltfrauentag statt?


In Deutschland gibt es von den unterschiedlichsten Organisationen und Veranstaltern eine Vielzahl von Aktionen zum Weltfrauentag - von Konzerten über Demos bis zu Informationsveranstaltungen. Zum Beispiel findet in Berlin eine Demonstration zum "Frauenkampftag" statt, gefordert werden ein Leben ohne Angst, ohne Ausbeutung und Unterdrückung. Die Organisation Critical Mass Berlin verwandelt das Fahrrad in ein Symbol der Gleichberechtigung und veranstaltet eine Fahrraddemo. Im Rathaus Zehlendorf gibt es eine Fraueninformationsbörse zu Themen wie Ausbildung, Arbeit, Wiedereinstieg in den Beruf, Existenzgründung, Rente, Fort -und Weiterbildung und Opferschutz. In Hamburg findet unter anderem ein Frauenflohmarkt statt, zu dem Männer keinen Zutritt haben.

Ungleichbehandlung - immer noch aktuell


Nach Zahlen des Statistischen Bundesamtes gibt es zwischen Männern und Frauen in Deutschland eine Entgeltlücke von 21 Prozent. Allerdings gibt es noch eine bereinigte Zahl, die den Unterschied bei gleicher Qualifikation und Bildung zeigt. Dieser beträgt immer noch sechs Prozent. Das zeigt: Frauen werden in einigen Bereichen immer noch für die gleiche Arbeit schlechter bezahlt als Männer - obwohl dies gesetzlich nicht mehr zulässig ist.
Die Lücke von 21 Prozent wird zum Teil darauf zurückgeführt, dass Frauen öfter in schlechter bezahlten Berufen arbeiten oder häufiger in Teilzeit. Viele schlecht bezahlte Berufe - etwa im Pflegebereich - weisen einen hohen Frauenanteil auf. Gerade in solchen wichtigen, aber unterbezahlten Bereichen sorgt die schlechte Bezahlung auch für einen Mangel an Fachkräften. Übrigens: Im EU-Durchschnitt liegt die Einkommenslücke bei 16,1 Prozent. Während etwa Estland mit 28,3 Prozent eine noch größere "gender pay gap" aufweist, steht Finnland mit 18 Prozent deutlich besser da.

Welche Gesetze sollen für Gleichberechtigung im Arbeitsleben sorgen?


Da gibt es zum Beispiel das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG, umgangssprachlich Antidiskriminierungsgesetz). Dieses verbietet eine Ungleichbehandlung aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität. Es gilt für alle Vertragsverhältnisse und umfasst damit auch Arbeitsverträge. Frauen dürfen damit im Arbeitsleben nicht schlechter gestellt werden, als Männer. Dies gilt zum Beispiel auch bei Bewerbungen oder Gratifikationen. Folge einer Ungleichbehandlung können Schadensersatzansprüche sein.

Seit 1. Mai 2015 ist das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen (FüPoG) in Kraft. Es schreibt vor, dass in Aufsichtsräten von Unternehmen jeweils 30 Prozent der Positionen durch das jeweils unterrepräsentierte Geschlecht zu besetzen sind. Das Gesetz gilt für börsennotierte und voll mitbestimmungspflichtige Unternehmen. Diese müssen außerdem eigene Zielgrößen zur Erhöhung des Frauenanteils festsetzen. Diese gelten dann für Aufsichtsräte, Vorstände und oberste Management-Ebenen. Über diese Ziele müssen die Unternehmen öffentlich in ihrem Lagebericht informieren. Aus Sicht des Bundesfamilienministeriums werden die Vorgaben auch eingehalten.

Das Entgelttransparenzgesetz oder Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen gilt seit dem 6. Juli 2017. § 3 verbietet ausdrücklich eine unterschiedliche Bezahlung wegen des Geschlechts bei gleicher Arbeit. Vereinbarungen, die etwas anderes regeln, sind unwirksam. Arbeitgeber dürfen Beschäftigte nicht wegen der Inanspruchnahme von Rechten aus diesem Gesetz benachteiligen. Beschäftigte beider Geschlechter haben auch einen Auskunftsanspruch gegen den Arbeitgeber, um feststellen zu können, ob sie schlechter bezahlt werden, als ein Kollege oder eine Kollegin. Um die Auskunft muss in Textform nachgesucht werden. Aber: Unternehmen, die dieses Gesetz missachten, haben bisher keine Konsequenzen zu fürchten. Und auch auf Seite der Beschäftigten ist das Interesse gering: In den ersten vier Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes haben nur in 13 Prozent der mittelgroßen Betriebe Beschäftigte ihr Gehalt überprüfen lassen. Bei den großen Unternehmen waren es 23 Prozent.

Praxistipp zum Weltfrauentag


In vielen Bereichen gibt es immer noch eine Ungleichbehandlung der Geschlechter. Am Weltfrauentag wird auf solche Missstände aufmerksam gemacht. Wer sich im Arbeitsleben einer geschlechtsspezifischen Benachteiligung ausgesetzt sieht, sollte sich bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten lassen - oder auch bei einer Fachanwältin für Arbeitsrecht. Übrigens: Der Frauenanteil in der Anwaltschaft lag Anfang 2019 laut Bundesrechtsanwaltskammer bei 35,13 Prozent. Gegenüber dem Vorjahr war das eine Steigerung um nur 0,31 Prozent.

(Wk)


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 Günter Warkowski
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