Update zum Blitzer Südstraße:

12.02.2016, Autor: Herr Tim Geißler / Lesedauer ca. 3 Min. (467 mal gelesen)
Verfahrenseinstellungen und Verzicht auf Fahrverbot möglich!

In den Streit um den in Wuppertal stadtbekannten Rotblitzer an der Südstraße (Ecke Viehhofstraße) kommt Bewegung, nachdem die ersten gemessenen Fahrzeugführer gerichtlich gegen die verhängten Bußgeldbescheide und Fahrverbote vorgegangen sind. Wir wollen die Gelegenheit nutzen, über den aktuellen Stand rund um den Blitzer zu berichten.

Es kommt auf den Einzelfall an: Verfahrenseinstellungen oder Absehen von Fahrverbot

Nachdem wir im Herbst/Winter 2015 die Ungenauigkeiten bei dem Rotblitzer Südstraße aufdecken konnten und publik machten, meldeten sich zahlreiche weitere Betroffene. Derzeit betreuen wir über 20 Mandanten in ihren jeweiligen Verfahren um die fragliche Messanlage. Bei zwei Mandanten konnten wir schon vor einem Gerichtsverfahren erreichen, dass die Bußgeldbehörde die Verfahren einstellt. Bei fünf weiteren Mandanten kam es nun bereits zu Gerichtsverhandlungen. Hieraus können wir mitnehmen, dass beim zuständigen Amtsgericht Wuppertal die Aussichten, erfolgreich gegen Bußgeldbescheid und Fahrverbot vorzugehen, vom Einzelfall und vom entscheidenden Richter bzw. der entscheidenden Richterin abhängig sind.

Dabei hat unsere Argumentation die Richter überwiegend überzeugt: Wir sind der Auffassung, dass die Messanlage an der Südstraße in erster Linie nicht den für die Errichtung von Lichtsignalanlagen verbindlich zugrunde liegenden Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) entsprechen. In der Folge ist unserer Auffassung nach auf Grund des Straßenverlaufs und der gewählten Anbringung der Lichtsignalanlage eine eindeutige, fehlerfreie Wahrnehmung der Ampelanlage für die Betroffenen nicht möglich, die wiederum zu einem Augenblicksversagen bei den Fahrzeugführern führen kann. Für diese Argumentation spricht vor allem die für einen Rotblitzer unnatürlich hohe Anzahl an „qualifizierten Rotlichtverstößen“, also Fällen, in denen die Ampel länger als eine Sekunde rot war. Dies wird besonders deutlich, wenn man „reguläre“ Rotblitzer mit der Südstraße vergleicht: Während in aller Regel eine Quote von 30-35% an qualifizierten Rotlichtverstößen „normal“ ist, sind es einer sachverständigen Erhebung nach an der Südstraße 97%!

Richter entscheiden unterschiedlich
Die Entscheidungen des Amtsgerichts Wuppertal fallen ambivalent aus. In den fünf von uns bisher gerichtlich betreuten Fällen wurde, je nach zuständiger Abteilung, wie folgt entschieden:

1. In nur einem Fall ließ sich das Gericht nicht auf unsere Argumentation ein und hielt Bußgeld und Fahrverbot aufrecht.
2. In einem Fall hat  das Gericht gegen Erhöhung der Geldbuße aus persönlichen / wirtschaftlichen Gründen auf das Fahrverbot verzichtet, um eine Existenzgefährdung des Mandanten abzuwenden.
3. Mindestens zwei Richter nahmen mit unserer Argumentation auf Grund der Umstände im Einzelfall ein „Augenblicksversagen“ des betroffenen Fahrzeugführers an und machten von der Möglichkeit Gebrauch, auf das angeordnete Fahrverbot zu verzichten und dabei das Bußgeld auch nicht zu erhöhen. Die Richter gingen dabei davon aus, dass der jeweilige Betroffene zum Opfer eines „Mitzieheffektes“ geworden war: Denn gerade für Autofahrer, die auf der linken Geradeausspur fahren (Ampel rot) oder sich kurzfristig entscheiden, von der rechten Linksabbiegerspur auf die linke Geradeausspur zu fahren, kann auf Grund eines Grünsignals für die Linksabbieger und dem dementsprechenden Fahren der Fahrer dort sowie der unübersichtlichen Ampelanlage der Eindruck entstehen, selbst zur Weiterfahrt berechtigt zu sein.
4. Eine andere Abteilung des Amtsgerichts zweifelte zudem richtigerweise an der Auswertung der Messreihe der Ampelanlage, die offenbar nicht einwandfrei und beanstandungsfrei funktioniert. Der Grund: Bei mehreren Messungen sind aus Sicht des Sachverständigen nicht erklärbare Dateneinblendungen vorhanden, die weder durch die Bedienungsanleitung noch die Bauartzulassung des Messgerätes erklärbar und zulässig sind. Hierzu holt das Gericht derzeit noch ein Sachverständigengutachten zur Verwertbarkeit der Messung ein.
 
Gute Chancen auf Verteidigung
Es zeichnet sich ab, dass Betroffene – abhängig davon, welche Abteilung des Amtsgerichts Wuppertal entscheidet – gute Chancen haben, gegen die Rotlichtmessungen an der Südstraße in Wuppertal vorzugehen.
Wir bleiben weiter an den Verfahren dran und versuchen, die Richter davon zu überzeugen, dass ein Sachverständiger gutachterlich die Kompatibilität der Ampelaufstellung mit der RiLSA überprüft. Mit einem solchen Gutachten könnte es sogar zu Einstellungen des Gerichtsverfahrens kommen. Natürlich berichten wir auch in Zukunft über diese Messstelle.

Tim Geißler
Rechtsanwalt,
Fachanwalt für Strafrecht
Tel.: 0202 245670