Bußgeldkatalog 2018 – Auszug aus der StVO für die wichtigsten Verstöße

02.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (138 mal gelesen)
Der aktuelle Bußgeldkatalog 2018 für die wichtigsten Verstöße gegen die StVO.

1) Überschreitung der Geschwindigkeit: Pkw (ohne Anhänger) und Motorräder

a) innerhalb geschlossener Ortschaften

bis 10 km/h: 15 € 

11-15 km/h: 25 €

16-20 km/h: 35 €

21-25 km/h: 80 € + 1 Punkt

26-30 km/h: 100 € + 1 Punkt; (1 Monat Fahrverbot)*

31-40 km/h: 160 € + 2 Punkt; 1 Monat Fahrverbot

41-50 km/h: 200 € + 2 Punkte; 1 Monat Fahrverbot

51-60 km/h: 280 € + 2 Punkte; 2 Monat Fahrverbot

61-70 km/h: 480 € + 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

über 70 km/h: 680 € + 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

(*bei bei zweimaliger Überschreitung von 26 km/h innerhalb eines Jahres)

 

b) außerhalb geschlossener Ortschaften

bis 10 km/h: 10 € 

11-15 km/h: 20 €

16-20 km/h: 30 €

21-25 km/h: 70 € + 1 Punkt

26-30 km/h: 80 € + 1 Punkt; (1 Monat Fahrverbot)*

31-40 km/h: 120 € + 1 Punkt; (1 Monat Fahrverbot)*

41-50 km/h: 160 € + 2 Punkte; 1 Monat Fahrverbot

51-60 km/h: 240 € + 2 Punkte; 1 Monat Fahrverbot

61-70 km/h: 440 € + 2 Punkte; 2 Monate Fahrverbot

über 70 km/h: 600 € + 2 Punkte; 3 MonateFahrverbot

(*bei bei zweimaliger Überschreitung von 26 km/h innerhalb eines Jahres)

 

2) Falsches Halten oder Parken (= Halten für länger als 3 Min.)

a) unzulässiges Halten an gekennzeichneten oder sonstigen Stellen (Halteverbot, Beschleunigungsstreifen, Taxistände, Fußgängerüberwege und bis 5 m davor etc.)
10 €, mit Behinderung 15 €
 
b) Halten in „zweiter Reihe“
15 €, mit Behinderung 20 €
 
c) unzulässiges Parken (an gekennzeichneten oder sonstigen Stellen (Halteverbot, Beschleunigungsstreifen, Taxistände, Fußgängerüberwege und bis 5 m davor etc. oder auf Geh-/Radwegen)
15 €, mit Behinderung 25 €
länger als 1 Std. 30 €, mit Behinderung 35 €
 
d) Behinderung von Rettungsfahrzeugen
65 € + 1 Punkt
 
e) unzulässiges Parken auf einem Behindertenparkplatz
35 €
 
f) abgelaufene/ohne Parkuhr/Parkscheibe/Höchstparkzeit
bis zu 30 Min. 10 €
bis zu 1 Std. 15 €
bis zu 2 Std. 20€
bis zu 3 Std. 25 €
länger als 3 Std. 30 €

3) Verstöße bei roter Ampel

a) rote Ampel überfahren
90 €, 1 Punkt
 
b) mit Gefährdung
200 €, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot
 
c) mit Sachbeschädigung
240 € 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot

4) Vorfahrt missachtet
25 €
mit Gefährdung 100 € + 1 Punkte

5) Telefonieren

a) Als Autofahrer bei laufendem Motor
100 € + 1 Punkt
mit Gefährdung: 150 € + 2 Punkte
mit Sachbeschädigung: 200 € + 2 Punkte
 
b) Als Radfahrer
25 €

6) nicht angeschnallt

a) während der Fahrt
30 €

b) ein Kind/mehrere Kinder nicht ordnungsgemäß gesichert (angeschnallt, aber ohne Kindersitz)
30/35 €
 
c) ein Kind/mehrere Kinder ohne jede Sicherung (Gurt und Kindersitz)
60/70 € + 1 Punkt

7) Bei winterlichen Verhältnissen mit Sommerreifen gefahren
60 € 1 Punkt
mit Behinderung 80 € 1 Punkt

8) Alkohol

a) Missachtung 0,0-Promille-Grenze bei Fahranfängern/Fahrern bis 21 J. (Probezeit)
Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre + Anordnung eines Aufbauseminars

b) zu hoher Promillewert
0,5 – 1,09 Promille:  500 €, 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot
...beim 2. Mal: 1.000 € 2 Punkte + 3 Monate Fahrverbot
...beim 3. Mal: 1.500 € 2 Punkte + 3 Monate
min. 1,1 Promille: Geld- oder Freiheitsstrafe + 3 Punkte + Führerscheinentzug

Wichtig: Die Geldbußen oder Verwarnungsgelder sind nur Regelsätze. In Einzelfällen kann hiervon abgewichen werden.


Autor dieses Rechtstipps

Rechtsanwalt
Carsten Herrle
Weitere Rechtstipps (1421)

Anschrift
Harmsstraße 83
24114 Kiel
DEUTSCHLAND

Telefon:
Nummer anzeigen
Mobil:
Nummer anzeigen
Kontakt

Bitte verwenden Sie zur Kontaktaufnahme bevorzugt dieses Formular. Vielen Dank!



captcha



zum Kanzleiprofil von
Rechtsanwalt Carsten Herrle