Was passiert mit gemeinsamer Immobilie bei Scheidung?

29.03.2023, Autor: Herr Mathias Drewelow / Lesedauer ca. 3 Min. (255 mal gelesen)
Schicksal einer gemeinsamen Immobilie bei Scheidung und die Frage, ob und welche Steuern dabei anfallen.

Im Falle einer Scheidung in Deutschland wird das gemeinsame Vermögen der Ehegatten in der Regel aufgeteilt. Das betrifft auch das gemeinsame Einfamilienhaus.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie mit dem Haus umgegangen werden kann. Die Ehegatten können sich beispielsweise darauf einigen, dass einer der Partner das Haus behält und den anderen auszahlt. Alternativ kann das Haus verkauft werden und der Erlös wird zwischen den Ehegatten aufgeteilt.

Wenn keiner der Ehegatten das Haus behalten möchte und auch ein Verkauf nicht infrage kommt, kann das Haus auch unter den Ehegatten aufgeteilt werden. In diesem Fall kann eine sogenannte Teilungsversteigerung stattfinden, bei der das Haus öffentlich versteigert wird. Der Erlös wird dann zwischen den Ehegatten aufgeteilt.

Wichtig zu wissen ist, dass es in jedem Fall ratsam ist, einen Anwalt für Familienrecht hinzuzuziehen, um eine reibungslose Abwicklung der Scheidung und Vermögensaufteilung zu gewährleisten.

Was ist bei der Veräußerung der Immobilie zu beachten im Hinblick auf eine Spekulationssteuer?

Die Spekulationssteuer ist eine Steuer, die auf Gewinne aus dem Verkauf von Immobilien erhoben wird, wenn zwischen Anschaffung und Verkauf weniger als 10 Jahre liegen. Wenn also ein Ehegatte das gemeinsame Einfamilienhaus behält und es innerhalb von 10 Jahren nach der Scheidung verkauft, kann die Spekulationssteuer anfallen.

Die Steuer wird auf den Gewinn berechnet, der aus dem Verkauf erzielt wird. Dazu werden die Anschaffungskosten (z.B. Kaufpreis, Notarkosten, Grunderwerbsteuer) von den Verkaufserlösen abgezogen. Der verbleibende Gewinn wird dann mit einem Steuersatz von 25% besteuert.

Es gibt jedoch einige Ausnahmen, die eine Steuerbefreiung von der Spekulationssteuer ermöglichen können. Zum Beispiel ist eine Steuerbefreiung möglich, wenn das Haus in den letzten beiden Jahren vor dem Verkauf selbst genutzt wurde oder wenn das Haus aufgrund einer Erbschaft erworben wurde.

Es ist daher empfehlenswert, einen Steuerberater hinzuzuziehen, um die individuelle Steuersituation zu prüfen und mögliche Steuervorteile zu nutzen.

Gilt das auch, wenn die Immobilie dem anderen Ehegatten verkauft wird?

Ja, auch wenn die Immobilie dem anderen Ehegatten verkauft wird, kann die Spekulationssteuer anfallen, wenn der Verkauf innerhalb von 10 Jahren nach der Anschaffung stattfindet und ein Gewinn erzielt wird.

Der Verkauf innerhalb von 10 Jahren nach Anschaffung wird in der Regel als Spekulationsgeschäft angesehen und kann damit der Spekulationssteuer unterliegen. Auch wenn das Haus an den anderen Ehegatten verkauft wird, wird der Gewinn, der aus dem Verkauf erzielt wird, für die Berechnung der Spekulationssteuer herangezogen.

Es gibt jedoch auch hier Ausnahmen, die eine Steuerbefreiung ermöglichen können. So kann beispielsweise eine Steuerbefreiung in Betracht kommen, wenn der Verkauf an den anderen Ehegatten erfolgt, um die Aufteilung des Vermögens im Rahmen der Scheidung zu regeln. Auch hier empfiehlt es sich, einen Steuerberater zu Rate zu ziehen, um die individuelle Steuersituation zu prüfen und mögliche Steuervorteile zu nutzen.

Fällt bei dem Erwerb der Immobilie durch einen Ehegatten vom anderen Grunderwerbssteuer an?

Wenn ein Ehegatte das gemeinsame Einfamilienhaus im Zuge der Scheidung vom anderen Ehegatten erwirbt, fällt in der Regel keine Grunderwerbsteuer an.

Die Grunderwerbsteuer wird normalerweise fällig, wenn eine Immobilie verkauft wird. Wenn jedoch einer der Ehegatten das Haus im Rahmen der Scheidung vom anderen Ehegatten erwirbt, handelt es sich in der Regel um eine Übertragung im Wege der Zugewinngemeinschaft oder des Versorgungsausgleichs. In diesem Fall ist eine Grunderwerbsteuerbefreiung vorgesehen.

Allerdings können je nach Bundesland bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden müssen, um die Grunderwerbsteuerbefreiung zu erhalten. So muss beispielsweise in einigen Bundesländern der Ehegatte, der das Haus erwirbt, mindestens ein Jahr lang in dem Haus wohnen bleiben, um die Befreiung von der Grunderwerbsteuer zu erhalten. Es empfiehlt sich daher, die Voraussetzungen in dem jeweiligen Bundesland zu prüfen und einen Anwalt oder Steuerberater hinzuzuziehen, um eine reibungslose Abwicklung der Übertragung und mögliche Steuervorteile zu gewährleisten.


Autor dieses Rechtstipps

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