Wer seinem Arbeitgeber mit Amoklauf oder Suizid droht, der kann fristlos entlassen werden
18.12.2017, Autor: Herr Francesco Senatore / Lesedauer ca. 1 Min. (86 mal gelesen)
Droht man seinem Arbeitgeber mit künftigem Krank-Sein oder sogar einem Amoklauf oder Suizid, berechtigt dies zur fristlosen Kündigung, entschied das BAG kürzlich.
Ein psychisch kranker Arbeitnehmer, der bei dem Bundesland Hessen beschäftigt war, drohte seinem Arbeitgeber mit schlimmen Folgen, sollte sich seine Position innerhalb des Arbeitsbereiches nicht verbessern. Das Land kündigte ihm außerordentlich – der Arbeitnehmer reichte Kündigungsschutzklage ein.
Der Mann war psychisch krank
Der Kläger arbeitete seit 1992 im öffentlichen Dienst als Straßenwärter. Im Frühjahr 2013 wurde er von seiner Tätigkeit als Straßenwärter aufgrund psychosomatischer Behandlungen befreit. Gleichzeitig wurde er auf Empfehlung mit schwerbehinderten Menschen gleichgestellt und unterlag somit seitdem dem tariflichen Sonderkündigungsschutz. Daraufhin sollte ein betriebliches Eingliederungsmanagment stattfinden – dem Arbeitnehmer sollte eine neue Position innerhalb des öffentlichen Dienstes eingeräumt werden.
Bei diesem Gespräch kam es zu Auseinandersetzungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, infolge derer der Arbeitnehmer vor mehreren Anwesenden mitteilte, dass er nicht dafür garantieren könne, dass er nicht wieder krank werde, Amok laufe oder Suizid begehen werde.
Fristlose Kündigung
Aufgrund dieser Aussagen entschloss sich das Land dazu, seinem Arbeitnehmer fristlos zu kündigen. Nach Anrufung des Integrationsamtes, Beteiligung des Personalrates und Unterrichtung der Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen, teilte das Land Hessen seinem Angestellten mit, dass er entlassen sei. Dieser reichte daraufhin Kündigungsschutzklage ein.
Arbeitgeber muss Drohungen nicht hinnehmen
Nach Durchlaufen aller Instanzen entschied der BAG nun, dass die fristlose Kündigung gerechtfertigt sei. Schließlich müsse der Arbeitgeber nicht hinnehmen, dass der Arbeitnehmer durch Aussagen Druck auf ihn aufbauen würde, um sich persönliche Vorteile verschaffen zu können. Auch eine Ankündigung künftiger Erkrankungen müsse er nicht hinnehmen, da diese auf einen möglichen Missbrauch von eigenen Rechten schließen lassen würde.
Mehr zum Thema Kündigungsschutzklage finden Sie auf unserer Website:https://www.rosepartner.de/arbeitsrecht/kuendigungsschutzklage.html
Ein psychisch kranker Arbeitnehmer, der bei dem Bundesland Hessen beschäftigt war, drohte seinem Arbeitgeber mit schlimmen Folgen, sollte sich seine Position innerhalb des Arbeitsbereiches nicht verbessern. Das Land kündigte ihm außerordentlich – der Arbeitnehmer reichte Kündigungsschutzklage ein.
Der Mann war psychisch krank
Der Kläger arbeitete seit 1992 im öffentlichen Dienst als Straßenwärter. Im Frühjahr 2013 wurde er von seiner Tätigkeit als Straßenwärter aufgrund psychosomatischer Behandlungen befreit. Gleichzeitig wurde er auf Empfehlung mit schwerbehinderten Menschen gleichgestellt und unterlag somit seitdem dem tariflichen Sonderkündigungsschutz. Daraufhin sollte ein betriebliches Eingliederungsmanagment stattfinden – dem Arbeitnehmer sollte eine neue Position innerhalb des öffentlichen Dienstes eingeräumt werden.
Bei diesem Gespräch kam es zu Auseinandersetzungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, infolge derer der Arbeitnehmer vor mehreren Anwesenden mitteilte, dass er nicht dafür garantieren könne, dass er nicht wieder krank werde, Amok laufe oder Suizid begehen werde.
Fristlose Kündigung
Aufgrund dieser Aussagen entschloss sich das Land dazu, seinem Arbeitnehmer fristlos zu kündigen. Nach Anrufung des Integrationsamtes, Beteiligung des Personalrates und Unterrichtung der Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen, teilte das Land Hessen seinem Angestellten mit, dass er entlassen sei. Dieser reichte daraufhin Kündigungsschutzklage ein.
Arbeitgeber muss Drohungen nicht hinnehmen
Nach Durchlaufen aller Instanzen entschied der BAG nun, dass die fristlose Kündigung gerechtfertigt sei. Schließlich müsse der Arbeitgeber nicht hinnehmen, dass der Arbeitnehmer durch Aussagen Druck auf ihn aufbauen würde, um sich persönliche Vorteile verschaffen zu können. Auch eine Ankündigung künftiger Erkrankungen müsse er nicht hinnehmen, da diese auf einen möglichen Missbrauch von eigenen Rechten schließen lassen würde.
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