Ihren Fachanwalt für Familienrecht hier finden

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Übersicht unserer Fachanwälte für Familienrecht

Rechtsanwalt Michael Donath
Fachanwalt für Familienrecht
Neue Straße 11
74523 Schwäbisch Hall
Rechtsanwalt Markus Pöschl
Fachanwalt für Familienrecht
Bahnhofplatz 4g
85540 Haar
Rechtsanwalt Mark Fischer
Fachanwalt für Familienrecht
Gleißbühlstraße 10
90402 Nürnberg
Rechtsanwalt Rudolf Rapps
Fachanwalt für Familienrecht
Residenzplatz 1
87435 Kempten (Allgäu)
Rechtsanwalt Torsten Bruns
Fachanwalt für Familienrecht
Parkallee 5
28209 Bremen
Rechtsanwältin Iris Koppmann
Fachanwältin für Familienrecht
Göbenstraße 3
50672 Köln
Rechtsanwältin Martina Notthoff
Fachanwältin für Familienrecht
Wilhelmitorwall 31
38118 Braunschweig
Rechtsanwältin Dr. Susanne Miecke
Fachanwältin für Familienrecht
Hildesheimer Straße 359
30880 Laatzen
Rechtsanwältin Anke-Jonna Jovy
Fachanwältin für Familienrecht
Hohenstaufenring 63
50674 Köln
Rechtsanwältin Sylvia Holland
Fachanwältin für Familienrecht
Landgestütstraße 10
85435 Erding (Zweigniederlassung)

Das Familienrecht

Der Titel „Fachanwalt für Familienrecht“ wird in Deutschland seit 1995 vergeben. Anfang 2013 waren 8.967 Fachanwälte für Familienrecht bei den Kammern verzeichnet. Nach dem Arbeitsrecht handelt es sich damit um die zahlenmäßig zweitstärkste deutsche Fachanwaltschaft.

Was umfasst das Rechtsgebiet Familienrecht?

Das Familienrecht gehört zum Zivilrecht. Es regelt unter anderem die Rechtsverhältnisse von Familienmitgliedern untereinander, von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft, die Namensgebung, die Adoption von Kindern und den wichtigen Bereich von Trennung, Ehescheidung und Unterhalt. Auch die Themen Vormundschaft, Pflegschaft und Betreuungsrecht gehören zum Familienrecht. Wichtige gesetzliche Regelungen sind zum Beispiel
  • das Bürgerliche Gesetzbuch (hier die §§ 1297 bis 1921 BGB),
  • das Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG),
  • die Zivilprozessordnung (ZPO),
  • das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG).
Ein Fachanwalt im Familienrecht muss sich insbesondere auskennen mit
  • dem materiellen Ehe-, Familien- und Kindschaftsrecht unter Einschluss familienrechtlicher Bezüge zum Erb-, Gesellschafts-, Sozial-, Schuld-, Steuer- und Vollstreckungsrecht und zum
  • öffentlichen Recht, der nichtehelichen Lebensgemeinschaft und der eingetragenen Lebenspartnerschaft,
  • dem familienrechtlichen Verfahrens- und Kostenrecht,
  • dem internationalen Privatrecht im Familienrecht,
  • der Theorie und Praxis familienrechtlicher Mandatsbearbeitung und Vertragsgestaltung.
Die internationale Komponente ist dabei von einiger Bedeutung, da es eine steigende Zahl internationaler Eheschließungen und -Scheidungen mit Partnern unterschiedlicher Nationalitäten gibt.

Wie wird man Fachanwalt?

Den Titel des Fachanwalts erhält nur, wer zuvor eine Fachanwaltsausbildung durchlaufen hat. Diese vermittelt sowohl theoretische als auch praktische Kenntnisse insbesondere in den oben genannten Bereichen des Familienrechts. Das theoretische Wissen muss im Rahmen von drei schriftlichen Prüfungen bewiesen werden. In praktischer Hinsicht erfordert die Fachanwaltsqualifikation den Nachweis, dass der angehende Fachanwalt innerhalb der letzten drei Jahre vor Antragstellung mindestens 120 Rechtsfälle aus dem Familienrecht eigenständig bearbeitet hat. Von diesen Fällen muss es sich bei mindestens 60 um gerichtliche Verfahren gehandelt haben; gewillkürte Verbundverfahren und Verfahren des notwendigen Verbundes mit einstweiligen Anordnungen werden dabei doppelt gerechnet. Diese Fallzahlen muss der Fachanwalts-Anwärter anhand von Falllisten nachweisen können.

FAQ zur Anwalt-Suche

Wie viel kostet ein Schreiben vom Fachanwalt?
Was muss ich zur Erstberatung mitbringen?
Muss ich den Fachanwalt nehmen, den mir meine Rechtsschutzversicherung empfiehlt?
Kann mein Fachanwalt einen Vorschuss verlangen?
Kann ich mich beim Fachanwalt anonym beraten lassen?