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Übersicht unserer Fachanwälte für Verkehrsrecht

Rechtsanwalt Kay Brandt
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Wedeler Landstraße 48
22559 Hamburg
Rechtsanwalt Thomas Linden
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Hermann-Löns-Straße 56 a
44623 Herne
Rechtsanwalt Helmut Schneider
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Burgstraße 39
67659 Kaiserslautern
Rechtsanwalt Ulrich Bambor
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Im Defdahl 10 B
44141 Dortmund
Rechtsanwalt Wolfgang Linz
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Ferdinand-Sauerbruch-Straße 36
56073 Koblenz (Zweigniederlassung)
Rechtsanwalt Christian Comes
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Konrad-Adenauer-Platz 6
56427 Siershahn
Rechtsanwalt Ralf Stiller
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Am Steintor 19
06112 Halle (Saale)
Rechtsanwalt Andreas Bonnen
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Batteriestraße 1
41460 Neuss
Rechtsanwalt Mathias Fischer
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Bahnhofstraße 21
71332 Waiblingen
Rechtsanwalt Gregor Prozesky
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Kolkstraße 1
49356 Diepholz

Das Verkehrsrecht

Der Titel „Fachanwalt für Verkehrsrecht“ ist eine in Deutschland vergebene Fachanwaltsbezeichnung. Anfang 2013 waren 3.210 Fachanwälte für Verkehrsrecht bei den Kammern verzeichnet. Diese Fachrichtung ist damit eine der beliebteren Spezialisierungen unter Juristen.

Was umfasst das Rechtsgebiet Verkehrsrecht?

Das Verkehrsrecht ist in unterschiedlichen Gesetzen geregelt. Hier überschneiden sich verschiedene Rechtsbereiche wie das öffentliche Recht und das Zivilrecht. Auch das Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht spielen eine wichtige Rolle. Wichtige Themen sind zum Beispiel die Folgen von Regelverstößen im Straßenverkehr, die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis und die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr. Wichtige gesetzliche Regelungen sind zum Beispiel
  • das Straßenverkehrsgesetz (StVG),
  • die Straßenverkehrsordnung (StVO),
  • die Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO),
  • die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV),
  • das Ordnungswdrigkeitengesetz (OWiG),
  • das Strafgesetzbuch (StGB),
  • das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB).
In zivilrechtlicher Hinsicht zählen zum Verkehrsrecht zum Beispiel das Recht der KFZ-Kaufverträge, Gewährleistungsansprüche nach Werkstattarbeiten und Schadenersatzansprüche nach Unfällen. Ein Fachanwalt im Verkehrsrecht muss sich insbesondere auskennen mit
  • dem Verkehrszivilrecht, insbesondere dem Verkehrshaftungsrecht und dem Verkehrsvertragsrecht,
  • dem Versicherungsrecht, insbesondere dem Recht der Kraftfahrtversicherung, der Kaskoversicherung sowie Grundzügen der Personenversicherungen,
  • dem Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht,
  • dem Recht der Fahrerlaubnis,
sowie den Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung.

Wie wird man Fachanwalt?

Den Titel des Fachanwalts erhält nur, wer zuvor eine Fachanwaltsausbildung durchlaufen hat. Diese vermittelt sowohl theoretische als auch praktische Kenntnisse insbesondere in den oben genannten Bereichen des Verkehrsrechts. Das theoretische Wissen muss im Rahmen von drei schriftlichen Prüfungen nachgewiesen werden. In praktischer Hinsicht erfordert die Fachanwaltsqualifikation den Nachweis, dass der angehende Fachanwalt innerhalb der letzten drei Jahre vor Antragstellung mindestens 160 Rechtsfälle aus dem Verkehrsrecht eigenständig bearbeitet hat. Von diesen Fällen muss es sich bei mindestens 60 um gerichtliche Verfahren gehandelt haben. Die Fälle müssen aus mindestens drei verschiedenen der oben genannten Bereiche stammen, dabei müssen auf jeden der drei Bereiche mindestens fünf Fälle kommen. Diese Fallzahlen muss der Fachanwalts-Anwärter anhand von Falllisten nachweisen können.

FAQ zur Anwalt-Suche

Wie viel kostet ein Schreiben vom Fachanwalt?
Was muss ich zur Erstberatung mitbringen?
Muss ich den Fachanwalt nehmen, den mir meine Rechtsschutzversicherung empfiehlt?
Kann mein Fachanwalt einen Vorschuss verlangen?
Kann ich mich beim Fachanwalt anonym beraten lassen?