Rechtsanwalt Rudolf P.B. Riechwald
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Wichtigste Leitlinie der Kanzlei war, ist und bleibt auch in der Zukunft ein bestmögliches und intensives Maß an fächerübergreifendem anwaltlichem Engagement für Bürger gegen Behörden, große Arbeitsschnelligkeit, stete Einsatzbereitschaft und Flexibilität bei der Bearbeitung der Fälle, stetige anwaltliche Fortbildung.
Diese Arbeitsfundamente sind aufgrund der Vielfalt und äußerst schnellen Wandlung öffentlich-rechtlicher Gesetze und der rasanten Entwicklung auch des öffentlichen Europarechts unerläßlich.
Neue besondere Tätigkeitsschwerpunkte entwickeln sich in der Kanzlei aufgrund des Amsterdamer Vertrages im Europäischen Verwaltungsrecht und zwar fächerübergreifend und supranational.
Besonderen Wert legt die Kanzlei auf effektive, schnelle und pragmatische Lösung der öffentlichen Rechtsprobleme zum Grundrechtsschutz der Bürger gegen alle Arten von Behörden.
Hierbei achtet die Kanzlei stets im besonderen Maße auf die Einhaltung der Grundrechte der Bürger und den gebotenen Grundrechtsschutz durch faire, beschleunigte, gerechte und adäquate Verfahrensgestaltung der behördlichen und verwaltungsgerichtlichen Verfahren.Der Erosion unserer Grundrechte muss entgegengewirkt werden.
LEITSATZ der KANZLEI: STETIGER JURISTISCHER KAMPF UM GRUNDRECHTSSCHUTZ FÜR DIE BÜRGER !
Rechtsanwalt Riechwald ist einer der wenigen noch bundesweit tätigen erfahrenen Spezialisten im Hochschulzulassungsrecht seit seiner Referendarzeit im Jahre 1975. Er hat die sogenannten Rundumklagen in Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin "miterfunden" und Mandanten auch bis vor dem BVerfG erfolgreich vertreten. Darüber hinaus ist er im Prüfungsrecht, Berufsrecht sowie in vielen besonderen Gebieten des öffentlichen Rechts und besonders auch im Verfassungsbeschwerderecht tätig und in der Lage, seine Mandanten stets effektiv und erfolgreich zu vertreten.
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