Rechtsanwalt Thomas Spatz
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Unsere Kanzlei ist überwiegend auf zivilrechtlichem Gebiet, vorrangig auf wirtschaftsrechtlichem Gebiet tätig. Hier werden vor allem Tätigkeitsfelder angesprochen wie Abschluss von Verträgen, Folgen von Vertragsbrüchen, Handels-und Gesellschaftsrecht, Schadenersatz, das gesamte Familienrecht, Arbeitsrecht, Mietrecht, u.v.m.
Wir führen aber auch strafrechtliche Mandate unter Einschluss von Bußgeldsachen und Verkehrsdelikten. Um die Schwerpunkte unserer Tätigkeit in Erfahrung zu bringen, wählen Sie bitte die Reiter "Fachgebiete" und "Mediation".
Aufgrund unserer jahrzehntelangen Berufserfahrung sind wir in der Lage Sie quasi in "allen Lebenslagen" und in allen Verfahrensstadien professionell zu beraten und bestmöglich zu unterstützen. Durch Kontakte zu Fachleuten aus unterschiedlichen Berufsgruppen, können wir im Übrigen auch dann weiterhelfen, wenn nicht ausschließlich juristische Aspekte im Vordergrund stehen.
Spezielle Qualifikationen und Erfahrungen haben wir
• im Bereich des gesamten Familienrechtes: Erfolgreicher Abschluss des Fachanwaltslehrganges Familienrecht im Jahre 1999 (Rechtsanwalt Thomas Spatz)
• im Bereich des gesamten Arbeitsrechtes: Erfolgreicher Abschluss des Fachanwaltlehrganges im Jahre 1999 (Rechtsanwalt Eckart Zager)
• im Bereich des gesamten Miet und WEG Rechts, des privaten Baurechtes und des Inkasso /Forderungsmangementes durch jahrzehntelange Tätigkeit (Herr Rechtsanwalt Stephan Schmidt)
• im Bereich der Mediation (Ausbildung zum Anwaltsmediator, im Zusammenhang mit dem deutschen Familienrechtsforum e.V.)
Abschließend noch ein wichtiges Wort zu den Kosten:
Die Vergütung für Rechtsanwälte ist gesetzlich durch das sogenannte Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Wenn Sie uns Ihr persönliches Problem bei der ersten Kontaktaufnahme, die gerne telefonisch erfolgen kann, kurz schildern, sagen wir Ihnen ob und welche Kosten eine Erstberatung verursacht. Zu dieser Erstberatung gehört eine kurze Einschätzung der Sach- und Rechtslage und natürlich auch die verlässliche Angabe welche Kosten Ihnen durch unsere Beauftragung insgesamt entstehen. Erst danach entscheiden Sie, ob Sie uns Mandat erteilen.
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