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Anwälte für Strafanzeige in Gera

Erfahrene Rechtsanwälte helfen Ihnen in Gera, wenn es gegen Sie eine Strafanzeige gegeben hat.

Mit einer Strafanzeige kann jeder Bürger den Ermittlungsbehörden mitteilen, dass eine mögliche Straftat stattgefunden hat. Einen Strafantrag hingegen kann nur das Tatopfer stellen; dieser ist bei bestimmten Straftaten Voraussetzung für weitere Maßnahmen. Sie können mit Hilfe unserer Internetseite schnell und einfach eine Beratung bei einem Fachanwalt für Strafrecht vereinbaren.

An welche Formvorgaben muss ich mich bei einer Strafanzeige halten? Geht das auch online?

Strenge Formvorgaben gibt es nicht – die Strafanzeige kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Sie muss sich jedoch auf ein bestimmtes strafbares Verhalten beziehen. Nicht ausreichend sind allgemeine Anschuldigungen. Angezeigt werden kann eine konkrete Person oder jemand Unbekanntes. Auch eine Selbstanzeige ist möglich. Auch eine Online-Anzeige ist in der Regel über besondere Portale möglich. Trotz allem sollte dies gut überlegt sein. Im Falle einer Strafverfolgung kann Ihnen ein Fachanwalt für Strafrecht in Gera helfen.

Mit welchen Verfahren ist nach einer Strafanzeige zu rechnen?

Erste Ermittlungen wird die Polizei eigenständig durchführen: Hat eine Straftat stattgefunden? Gibt es Beweise zu sichern? Dann gehen die Ergebnisse an die Staatsanwaltschaft. Diese entscheidet, was weiter passiert. Sie kann zum Beispiel weitere Ermittlungen durch die Polizei anordnen, etwa Vernehmungen von Zeugen oder Beschuldigten. Die Staatsanwaltschaft kann dann das Ermittlungsverfahren einstellen oder Anklage erheben. Ein weiterer Weg ist der Strafbefehl. Ein erfahrener Rechtsanwalt in Gera kann Ihnen helfen, wenn gegen Sie ermittelt wird.

Wann liegt der Missbrauch einer Strafanzeige vor?

Zum Beispiel, wenn eine erfundene Tat angezeigt wird. Dies ist strafbar als Vortäuschen einer Straftat. Wird dabei eine bestimmte Person beschuldigt, macht sich der Anzeigeerstatter auch wegen falscher Verdächtigung strafbar. Vielleicht ist auch der Tatbestand einer Verleumdung erfüllt, wenn zum Beispiel der Ruf des anderen dadurch geschädigt wird. Es ist auch rechtsmissbräuchlich, immer wieder Richter anzuzeigen, um sein Missfallen gegenüber dem Staat auszudrücken. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann Ihnen in Gera dabei helfen, sich gegen rechtsmissbräuchliche Beschuldigungen zu wehren.

Welche Personen haben das Recht, bei der Polizei Strafanzeige zu stellen?

Das darf jeder, der von einer möglichen Straftat weiß – auch der von der Tat Betroffene oder ein Zeuge. Manchmal besteht eine gesetzliche Pflicht zur Anzeige – zum Beispiel, wenn man von einem geplanten Raub oder Mord erfährt. Kommt man dieser Pflicht nicht nach, macht man sich strafbar – wegen Nichtanzeige geplanter Straftaten. Allerdings droht eine Strafbarkeit auch, wenn man jemand anderen fälschlicherweise einer Straftat bezichtigt. Alle Ihre Fragen zur Strafanzeige kann Ihnen ein Strafverteidiger aus Gera beantworten.

Der Anwalt-Suchservice hilft Ihnen, einen guten Anwalt für Ihre Fragen zum Thema Strafanzeige zu finden.

Auf unserer Internetseite stellen wir Ihnen eine Reihe qualifizierter Rechtsanwälte vor, die sich in Gera auf das Strafrecht spezialisiert haben. Wenn Sie auf "Kontaktdaten" klicken, gelangen Sie zum Profil des jeweiligen Anwalts mit weiteren Informationen über dessen Tätigkeit. Unser Kontaktformular ermöglicht es Ihnen, mit dem ausgewählten Strafverteidiger unkompliziert Kontakt aufzunehmen. Es kostet Sie nichts, über unser Kontaktformular eine Anfrage zu verschicken. Es ist vollkommen unverbindlich. Der von Ihnen ausgewählte Jurist wird Sie dann baldmöglichst anrufen, um einen Termin zu vereinbaren.

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Strafanzeige in Gera gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: Strafbefehl.