Markenrechtliche Abmahnung der Kanzlei Lubberger Lehment im Auftrag der ŠKODA AUTO a.s. wegen Verkaufs von Nabenkappen mit VRS-Logo

23.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (154 mal gelesen)
Markenrechtliche Abmahnung der Kanzlei Lubberger Lehment im Auftrag der ŠKODA AUTO a.s. wegen Verkaufs von Nabenkappen mit VRS-Logo

Die Kanzlei Lubberger Lehment aus Berlin verschickte aktuell eine Abmahnung, mit welcher die Verletzungen von Markenrechten der ŠKODA AUTO a.s. durchgesetzt werden sollen.

Die ŠKODA AUTO a.s. ist Inhaberin der Rechte an der Wort- und Bildmarke "VRS". Daneben ist sie auch Rechteinhaberin weiterer Marken für den Vertrieb von Fahrzeugen und Fahrzeugzubehör. Die Kanzlei Lubberger Lehment wendete sich mit der Abmahnung an einen Online-Händler, welcher auf der Online-Plattform eBay Nabenkappen zum Verkauf anbietet. Auf diesen ist das "VRS-Logo" als Emblem abgebildet. Zudem nutzte der Abgemahnte "ŠKODA" als Angebotsüberschrift. Bei den angebotenen Nabenkappen handelt es sich jedoch nach Ansicht der Lubberger Lehment Rechtsanwälte um Fälschungen, sodass durch das Verkaufsangebote eine Markenrechtsverletzung iSd. Art. 9 (2) lit. a) UMV vorliegen würde.

Die Kanzlei Lubberger Lehment fordert aufgrund dieser Verstöße gegen das Markenrecht die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Zu diesem Zwecke ist dem Schreiben bereits ein vorformuliertes Exemplar zur Unterzeichnung beigefügt worden. Zudem wird der Betroffene zur Auskunft über die Zahl der verkauften Embleme, die Namen sämtlicher gewerblicher Abnehmer und Vorlieferanten aufgefordert. Ferner soll Vernichtung des Restbestandes der gegenständlichen Waren erfolgen. Zuletzt wird der Ersatz der bisher entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten gefordert.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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