Ihren Anwalt für Erbfolge in Gera finden Sie hier

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Anwälte für Erbfolge in Gera

Erfahrene Rechtsanwälte helfen Ihnen in Gera, wenn es zu einem Streit um die gesetzliche Erbfolge kommt.

Ein Streit unter Angehörigen über eine Erbschaft kann sich unter Umständen über Jahre hinziehen. Wer etwas bekommt – und wie viel – richtet sich nach der Erbfolge. Wie diese funktioniert, ist vielen Menschen unklar. Über unsere Internetseite können Sie schnell und ganz einfach einen Anwalt für Erbrecht finden, der Ihre Interessen vertritt.

Was erben Verwandte, wenn die gesetzliche Erbfolge gilt?

Die Erben erster Ordnung erben zuerst: Kinder und Enkelkinder. Als zweite Ordnung folgen ihnen Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen. Unter die Erben dritter Ordnung fallen Großeltern, Onkel und Tanten, Cousinen und Cousins. Wenn es Erben einer vorrangigen Ordnung gibt, sind Erben der nachfolgenden Ordnung vom Erbe ausgeschlossen. Sind Kinder vorhanden, erben daher Eltern und Geschwister nichts. Ganz wichtig ist eine qualifizierte Rechtsberatung – in Gera stehen Ihnen im Bereich Erbrecht erfahrene Anwälte zur Verfügung.

Wie ist die gesetzliche Erbfolge unter Ehepartnern geregelt?

Auch Ehepartner sind gesetzliche Erben. Sie erben neben den Kindern ein Viertel des Nachlasses. Wenn das Ehepaar keinen besonderen Güterstand vereinbart und in Zugewinngemeinschaft gelebt hat, kommt ein weiteres Viertel dazu. Gibt es keine Kinder, erbt der Ehegatte mindestens die Hälfte – auch, wenn es noch Geschwister oder andere Erben zweiter Ordnung gibt. Aber auch im letzteren Fall bedeutet die Zugewinngemeinschaft: Es gibt ein Viertel mehr für den Ehepartner. Ein erfahrener Rechtsanwalt in Gera hilft Ihnen, festzustellen, welche Erbansprüche Ihnen zustehen.

Wie ist die Erbfolge geregelt, wenn es um einen grenzüberschreitenden Erbfall geht?

Wer seinen Wohnsitz im Ausland hat, muss damit rechnen, dass auf seine Erbschaft ausländisches Recht angewendet wird. In vielen Ländern gibt es zum Beispiel kein Ehegattenerbrecht und völlig andere Regelungen über den Pflichtteil naher Angehöriger. In der EU gilt: Es wird das Recht des letzten gewöhnlichen Aufenthaltsortes angewendet. Dieses geht einem Testament ohne Rechtswahl vor. Bei ausländischen Vermögen, Immobilien oder Wohnsitz sollte man unbedingt ein Testament abfassen, aus dem klar hervorgeht, dass deutsches Recht angewendet werden soll. Da auch dies nicht immer hilft, empfiehlt sich eine rechtzeitige fachkundige Beratung – etwa durch einen erfahrener Rechtsanwalt aus Gera.

Wie kann man die gesetzliche Erbfolge von der gewillkürten unterscheiden?

Bestimmt der Erblasser selbst nichts, entscheidet die gesetzliche Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch darüber, wer ihn beerbt. „Gewillkürt“ steht für den letzten Willen, den der Erblasser schriftlich niederlegt, um selbst zu bestimmen, wer etwas erben soll. Mittel dafür sind das Testament, der Erbvertrag oder das Vermächtnis – man spricht dabei von letztwilligen Verfügungen. Ist ein Testament ungültig, wird ebenfalls die gesetzliche Regelung angewendet – oft mit vollkommen anderem Ergebnis als vom Erblasser beabsichtigt. Zum Testament und zur gesetzlichen Erbschaftsregelung kann Sie ein Rechtsanwalt aus Gera kompetent beraten.

Der Anwalt-Suchservice hilft Ihnen, den richtigen Anwalt für Ihr Problem aus dem Bereich der gesetzlichen Erbfolge zu finden.

Auf unserer Internetseite finden Sie verschiedene Rechtsanwälte, die sich in Gera schwerpunktmäßig mit dem Erbrecht beschäftigen. Wenn Sie auf "Kontaktdaten" klicken, erreichen Sie das Profil des jeweiligen Anwalts. Dort finden Sie Informationen über dessen Arbeit. Unser Kontaktformular hilft Ihnen dabei, einem der Rechtsanwälte schnell und einfach eine Nachricht zu senden. Es ist vollkommen kostenlos und unverbindlich für Sie, Ihre Anfrage über das Kontaktformular zu versenden. Anschließend erhalten Sie umgehend von Ihrem ausgewählten Rechtsanwalt einen Anruf zur Terminvereinbarung.

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Erbfolge in Gera gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: gesetzliche Erbfolge, Miterbe, Vermögensnachfolge, vorweggenommene Erbfolge.