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Anwälte für Private Krankenversicherung in Kulmbach

Sie benötigen Rechtsberatung in Kulmbach, weil Sie eine rechtliche Frage zur privaten Krankenversicherung haben?

Bei der privaten Krankenversicherung zahlt der Versicherte die Arztrechnung selbst und reicht die Rechnung dann seiner Versicherung ein. Welche Leistungen der Versicherte bekommt, richtet sich allein nach dem abgeschlossenen Vertrag. Der Anwalt-Suchservice hilft Ihnen dabei, in Kulmbach Kontakt zu einem kompetenten Anwalt für Versicherungsrecht aufzunehmen.

Was ist zu tun, wenn die Versicherung nicht zahlt?

Private Versicherungen zahlen oft nur einen Teil der Arztrechnung oder berufen sich darauf, dass die Behandlung nicht medizinisch notwendig war. Privat Versicherte sitzen zwischen den Stühlen: Sie haben einen Vertrag mit dem Arzt und einen davon unabhängigen mit der Versicherung. Zahlt die Versicherung nicht, sollte die Ablehnung dem Arzt zugeleitet werden – vielleicht kann dieser seine Rechnung besser begründen. Eine Klage gegen die Versicherung ist möglich, wenn die Behandlung notwendig war und die Rechnung der ärztlichen Gebührenordnung entspricht. Ein versierter Rechtsanwalt aus Kulmbach kann Sie zu allen Fragen rund um dieses Thema beraten.

Was ist der Unterschied zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung?

Privat versichern können sich Selbstständige, Freiberufler, Beamte, sowie Arbeitnehmer mit einem Bruttoeinkommen über 64.350 im Jahr. Angestellte, die bis 5.062,50 im Monat verdienen, sind automatisch gesetzlich versichert. Wer mehr verdient oder selbstständig ist, kann sich freiwillig gesetzlich versichern. Gesetzliche Krankenkassen versichern Ehepartner und Kinder in der Familienversicherung mit, private verlangen zusätzliche Verträge. Meist bekommen privat Versicherte gerade bei Fachärzten schneller einen Termin. Ein erfahrener Rechtsanwalt in Kulmbach kann Ihnen helfen, wenn es Streit um Versicherungsfragen gibt.

Wie weit darf meine Versicherung die Beiträge erhöhen?

Hat sich die allgemeine Sterbewahrscheinlichkeit erhöht oder sind die Ausgaben für Behandlungen unerwartet gestiegen, darf die private Versicherung ihre Beiträge erhöhen. Auch geringere Einnahmen durch gesunkene Zinsen dürfen dann berücksichtigt werden. Ein unabhängiger Treuhänder muss dann die Erhöhung prüfen und genehmigen. Der höhere Beitrag wird von dem zweiten Monat an fällig, der auf die Mitteilung an den Versicherungsnehmer folgt. Innerhalb von drei Jahren können Versicherte dagegen klagen – am besten mit Hilfe eines auf das Versicherungsrecht spezialisierten Anwalts aus Kulmbach.

Welche Rechte habe ich bei zu teuren Tarifen?

Bis zum Rentenbeginn können sich die Beitrage verdreifachen. Rücklagen zu bilden ist eine gute Idee. Sogenannte Beitragsentlastungstarife gewährleisten, dass man bereits früher mehr zahlt, um spätere Erhöhungen aufzufangen. Oder man wechselt in den Standardtarif, der vergleichbare Leistungen zur gesetzlichen Versicherung bietet. Dies ist möglich, wenn man vor dem 1.1.2009 den Vertrag geschlossen hat. Es gibt auch einen Basistarif. Informieren Sie sich gut, dieser kann einige Nachteile haben. Ein Rechtsanwalt aus Kulmbach kann Sie beraten, wenn Ihnen die Beiträge über den Kopf wachsen.

Bei uns finden Sie versierte Rechtsanwälte, die Ihnen vor Gericht und außerhalb beim Thema private Krankenversicherung helfen können.

Um Ihnen die Suche zu erleichtern, listen wir Ihnen auf unserer Website eine Reihe von in Kulmbach tätigen Anwälten für Versicherungsrecht auf. Die Kanzleiprofile der Rechtsanwälte enthalten weitere Informationen zur Tätigkeit und Qualifikation der einzelnen Juristen. Möchten Sie mit einem der Juristen in Kontakt treten? Dies geht einfach und schnell mit unserem Kontaktformular. Natürlich ist eine Kontaktaufnahme über den Anwalt-Suchservice für Sie nicht mit Kosten oder Verpflichtungen verbunden. Der von Ihnen ausgesuchte Anwalt wird sich dann so bald wie möglich zur Terminvereinbarung mit Ihnen in Verbindung setzen.

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Private Krankenversicherung in Kulmbach gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: Gesundheitsfragen, Privates Krankenversicherungsrecht.