Ihren Anwalt für Erbfolge in Malchin finden Sie hier

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Anwälte für Erbfolge in Malchin

Rechtsanwalt Matthias Geißer
Karl-Dressel-Straße 35
17139 Malchin

Wollen Sie mehr über die gesetzliche Erfolge wissen? Hier finden Sie einen Anwalt in Malchin, der sie kompetent berät.

Viele Familien streiten sich nach einer Erbschaft jahrelang um den Nachlass. Wie der Nachlass aufgeteilt wird, hängt von der Erbfolge ab. Diese durchschauen viele Angehörige nicht. Mit dem Anwalt-Suchservice können schnell und einfach ein Beratungsgespräch mit einem Rechtsanwalt für Erbrecht vereinbaren.

Welche Erbfolge gilt bei internationalen Erbfällen?

In vielen Ländern wird bei ausländischem Wohnsitz auch ausländisches Recht angewendet. Dies führt oft zu völlig anderen Ergebnissen. Das gesetzliche Erbrecht der Ehegatten existiert oft nicht, und auch das Pflichtteilsrecht ist häufig vollkommen anders ausgestaltet oder fehlt. Innerhalb der EU richtet sich das anwendbare Recht nach dem letzten gewöhnlichen Aufenthaltsort des Erblassers. Dringend zu empfehlen ist hier die Abfassung eines Testaments mit klarer Aussage, dass auf den Erbfall deutsches Recht angewendet werden soll. Aber auch dies hilft nicht immer. Hier empfiehlt sich also eine rechtzeitige Beratung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt in Malchin.

Welche Unterschiede gibt es zwischen gewillkürter und gesetzlicher Erbfolge?

Mit „gesetzlich“ ist das Bürgerliche Gesetzbuch gemeint. Dieses regelt die Erbfolge abhängig vom Verwandtschaftsgrad. Stattdessen kann jedoch auch der Erblasser selbst bestimmen, wer ihn beerben soll. Dann spricht man von „gewillkürt“. Seinen letzten Willen kann man zum Beispiel in einem Testament oder Erbvertrag niederlegen. Dabei sind Formvorschriften zu beachten. Die gesetzliche Regelung kommt auch dann zum Tragen, wenn das Testament ungültig ist. Ein erfahrener Rechtsanwalt in Malchin kann Sie zu allen Fragen rund um eine Erbschaft beraten.

Wie funktioniert die gesetzliche Erbfolge unter Personen, die miteinander verwandt sind?

Die Erben erster Ordnung erben zuerst. Dies sind Kinder und Enkel. Dann folgt die zweite Ordnung mit Eltern, Geschwistern, Nichten und Neffen. Es folgen die Erben dritter Ordnung – also Großeltern, Onkel und Tanten, Cousins und Cousinen. Eine vorhergehende Ordnung schließt eine nachfolgende von jeglichen Erbansprüchen aus. Das bedeutet: Wenn der Verstorbene Kinder hatte, erben seine Eltern oder Geschwister als Erben zweiter Ordnung nichts. Im Erbrecht ist eine gute anwaltliche Beratung oft entscheidend. In Malchin finden Sie hervorragend qualifizierte Rechtsanwälte.

Wie erben Ehegatten, wenn die gesetzliche Erbfolge gilt?

Ehegatten erben gesetzlich neben der Verwandtschaft – zum Beispiel neben Kindern zu einem Viertel. Dazu kommt ein weiteres Viertel, wenn das Paar in Zugewinngemeinschaft gelebt hat, wenn also kein besonderer Güterstand vereinbart war. Wenn keine Kinder existieren, erhält der überlebende Ehegatte mindestens die Hälfte – auch wenn zum Beispiel Geschwister vorhanden sind. Und auch im letzteren Fall kommt durch die Zugewinngemeinschaft ein weiteres Viertel hinzu, sodass es insgesamt drei Viertel sind. Ein kompetenter Anwalt aus Malchin kann Ihnen sagen, wie viel Sie im konkreten Fall erben und welche Rechte Ihre Verwandten haben.

Finden Sie einen Anwalt für Ihre Fragen zur gesetzlichen Erbfolge – wir helfen Ihnen weiter!

Wir können Ihnen die Suche erleichtern. Auf unserer Seite listen wir Ihnen verschiedene in Malchin tätige Anwälte für Erbrecht auf. Sie können sich in Ruhe über die besonderen Qualifikationen und Tätigkeiten der einzelnen Anwälte auf unseren Kanzleiprofilen informieren. Eine Terminvereinbarung mit dem Anwalt Ihrer Wahl wird durch unser Kontaktformular vereinfacht. Natürlich ist eine Verwendung unseres Kontaktformulars für Sie kostenlos und unverbindlich. Der kontaktierte Anwalt wird sich dann schnellstmöglichst bei Ihnen für eine Terminvereinbarung melden.

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Erbfolge in Malchin gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: gesetzliche Erbfolge, Miterbe, Vermögensnachfolge, vorweggenommene Erbfolge.