Steuerrecht: Umstrittene Kassenbonpflicht

24.01.2020, Autor: Herr Bernfried Rose / Lesedauer ca. 2 Min. (131 mal gelesen)
Seit dem Jahreswechsel gibt es sie nun – die umfassende Kassenbonpflicht. Steuerbetrug und Steuerhinterziehung sollen so in Zukunft wirksamer bekämpft werden. Aber wird die Pflicht zur Ausgabe von Kassenbons wirklich Steuerstraftaten eindämmen oder ist sie eine Gefahr für unsere Umwelt?

Neue Pflicht zur Ausgabe von Kassenbons

Die neue Kassenbonpflicht soll vor allem eines – Steuerbetrug und Steuerhinterziehung in Handel und Gastronomie verhindern. Diese sieht vor, bei jeder Transaktion in Geschäften, Restaurants oder Cafes einen Beleg auszugeben. Dadurch können Kassensysteme und die Bons miteinander abgeglichen werden und so der Betrug mit manipulierten Ladenkassen verhindert werden.

Doch kurz vor Inkrafttreten des neuen Steuerstrafgesetzes war noch eine Diskussion zwischen dem Wirtschaftsministerium um Peter Altmaier (CDU) und dem Finanzministerium entfacht. Altmaier kritisierte öffentlich die umfassende Pflicht zur Ausgabe von Kassenbons. Er befürchtet einen Mehraufwand für Unternehmen und Händler und sieht die Gefahr einer unnötigen Umweltverschmutzung.

Befürchtete Umweltverschmutzung

Die neue Kassenbonpflicht hat zwangsläufig zur Folge, dass Unmengen an Kassenbons produziert werden und die Umwelt dadurch mit unnötigen Müllmengen belastet wird. Dies ist auch die Befürchtung des CDU-Politikers. Die Bons würden „direkt im Müll landen“ so Altmaier.
Allein die Handelskette Rewe rechnet mit 140.000 Kilometern zusätzlicher Kassenbons im Jahr. Eine riesige Menge an vermeidbaren Müll, der durch die Neuregelung geschaffen wird. Besonders kleinere Unternehmer befürchten mit der eingeführten Bonpflicht existenzbedrohende Mehrkosten für neue Ladenkassen und Kassensysteme.

Ursprünglicher Gesetzesentwurf verschärft

2016 noch sah der ursprüngliche Gesetzesentwurf eine schwächere Verpflichtung zur Ausgabe von Kassenbons vor. Danach sollte ein Bon nur auf Kundenwunsch ausgefertigt werden. Im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens wurde diese Regelung auf eine allgemeine Belegausgabepflicht ausgeweitet.

Dem Interesse des Finanzministeriums, Steuerbetrug künftig wirksamer zu begegnen, stehen nun die Interessen der Wirtschaft entgegen. Altmaier und Bundesfinanzminister Scholz sollen sich im Austausch über die Neuregelung befinden. Zumindest ist eine Umrüstung von Kassensystemen vorerst auf Eis gelegt –Bislang wird Händlern eine Frist bis Ende September 2020 eingeräumt, um ihre Kassensysteme entsprechend nachzurüsten.
Im Streit um die Kassenbonpflicht scheint in jedem Fall noch nicht das letzte Wort gesprochen zu sein. Es bleibt daher abzuwarten, ob der Gesetzgeber nochmal an den Anforderungen der Kassenbonplicht schrauben wird.

Weitere Informationen zum Thema Steuerbetrug und Steuerhinterziehung finden Sie auch unter: https://www.rosepartner.de/steuerberatung/steuerhinterziehung.html


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