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Die Mietkaution ist eine Sicherheit, die der Mieter dem Vermieter stellt, falls am Ende des Mietverhältnisses noch Forderungen aus dem Mietvertrag offen sind. Sie wird vom Vermieter in Verwahrung genommen - allerdings zur Absicherung vor dem Insolvenzrisiko getrennt von seinem übrigen Vermögen. Mit der Rückgabe der Kaution mussten sich die Gerichte bereits oft beschäftigen - das deutsche Mietrecht regelt diese nicht eindeutig.

Anwälte für Mietkaution in München Ludwigsvorstadt

Rechtsanwalt Anton Martinek
Kapuzinerplatz 2
80337 München