BWF-Stiftung: Polizei nimmt Verdächtige im Anlegerskandal fest

04.09.2015, Autor: Herr Sebastian Rosenbusch-Bansi / Lesedauer ca. 2 Min. (674 mal gelesen)
Das nächste Kapitel im Skandal um die BWF-Stiftung ist aufgeschlagen. Die Polizei hat vier Verdächtige, die für den mutmaßlichen Betrug an rund 6.000 Anlegern verantwortlich sein sollen, festgenommen.

Nach Angaben von Polizei und Staatsanwaltschaft sollen die zwischen 45 und 67 Jahre alten Verdächtigen die „maßgeblichen Verantwortlichen der beteiligten Firmen“ sein. Die BWF-Stiftung hatte den Anlegern den Erwerb von physischem Gold angeboten ohne die nötige Erlaubnis für das Einlagengeschäft gehabt zu haben. Die Finanzaufsicht BaFin gab der BWF-Stiftung daher im Februar die sofortige Abwicklung auf. Die angenommenen Gelder hätten unverzüglich an die Anleger zurückgezahlt werden sollen. Da aber der Bund Deutscher Treuhandstiftungen (BDT) als Trägerverein wenig später Insolvenz beantragte, haben die Anleger bis heute nichts von ihrem Geld wiedergesehen.

Stattdessen gab es immer wieder besorgniserregende Nachrichten. So soll der überwiegende Teil des sichergestellten Goldes nicht echt sein. Die Ermittler gehen davon aus, dass rund 54 Millionen Euro bei den Anlegern eingesammelt wurden. Davon soll ein zweistelliger Betrag zweckentfremdet und betrügerisch verwendet worden sein. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft u.a. wegen des Verdachts auf gewerbs- und bandenmäßigen Betrug dauern an.

„Selbst wenn die Anleger im Zuge des Insolvenzverfahrens etwas von ihrem Geld zurückbekommen sollten, werden sie vermutlich dennoch hohe finanzielle Verluste erleiden. Daher sollten auch Ansprüche auf Schadensersatz geprüft werden“, sagt Rechtsanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi, Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden. Diese Ansprüche können sich in erster Linie gegen die Unternehmensverantwortlichen richten. Sollte sich der Betrugsverdacht bestätigen, können sie auch mit ihrem Privatvermögen haftbar gemacht werden.

Darüber hinaus können sich die Schadensersatzansprüche ggfs. auch gegen die Vermittler wegen fehlerhafter Anlageberatung richten. Die Anleger hätten im Zuge des Beratungsgesprächs umfassend über die Risiken der Kapitalanlage aufklären müssen. Darüber hinaus gilt es zu prüfen, ob die Vermittler hätten wissen müssen, dass die BWF-Stiftung nicht im Besitz der erforderlichen Erlaubnis für ihr Einlagengeschäft war.

Die Kanzlei Cäsar-Preller ist bundesweit tätig.


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