Darlehen fristgerecht widerrufen – Widerruf jetzt durchsetzen

29.06.2016, Autor: Herr Christof Bernhardt / Lesedauer ca. 2 Min. (446 mal gelesen)
Bei vielen Banken und Sparkassen dürften sich die Widerrufe von Immobiliendarlehen noch stapeln. „Verbraucher sollten aber nicht ewig auf eine Antwort warten, sondern ihren Widerruf jetzt auch durchsetzen“, sagt Rechtsanwalt Christof Bernhardt von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.

Tausende von Verbrauchern haben vermutlich noch den Widerrufsjoker gezogen und ihr zwischen 2002 und 2010 geschlossenes Immobiliendarlehen noch rechtzeitig zum 21. Juni widerrufen. Für sie geht es nun darum, den Widerruf auch gegenüber der Bank durchzusetzen. „Es ist nicht davon auszugehen, dass die Banken die Widerrufe nun nach dem Ablauf der Widerrufsfrist klaglos akzeptieren werden. Ebenso wenig sollten Verbraucher aber auch die Ablehnung eines Widerrufs akzeptieren, sondern ihr Recht auch durchsetzen, wenn die Voraussetzungen für den Widerruf gegeben sind“, so Rechtsanwalt Bernhardt.

Die Rechtslage ist in den meisten Fällen eindeutig. Hat die Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet, ist der Widerruf auch wirksam erfolgt. Denn den Argumenten der Banken wie treuwidrige Ausübung oder Verwirkung des Widerrufsrechts haben verschiedene Oberlandesgerichte längst den Boden entzogen. Sie können sich auch nicht auf Vertrauensschutz berufen, wenn sie die jeweils gültige Musterbelehrung inhaltlich überarbeitet haben. „Das bedeutet aber nicht, dass die Banken nicht weiter versuchen werden, mit ihren Argumenten gegenüber den Verbrauchern durchzukommen. Mit anwaltlicher Beratung kann den Banken dann aber auf Augenhöhe begegnet und oft auch eine außergerichtliche Einigung erreicht werden. Denn auf Gerichtsverhandlungen werden die meisten Banken es vermutlich nicht mehr ankommen lassen. Notfalls kann die Wirksamkeit des Widerrufs natürlich auch vor Gericht erzwungen werden“, sagt Rechtsanwalt Bernhardt.

Sollten die Banken gar nicht auf den Widerruf reagieren und auf Zeit spielen, sollte ihnen eine Frist gesetzt werden. Rechtsanwalt Bernhardt: „Die Zinsen sind jetzt historisch niedrig. Um davon zu profitieren, sollten Verbraucher den Widerruf jetzt auch zügig durchsetzen.“

Die Kanzlei Cäsar-Preller ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft und prüft kostenlos, ob die Voraussetzungen für den Darlehenswiderruf vorliegen. Außerdem bietet die Kanzlei Cäsar-Preller am 6. und 13. Juli um jeweils 18.30 Uhr kostenlose Informationsveranstaltungen zum Thema Widerruf in den Kanzleiräumen in Wiesbaden an.

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