Durchführung von Schlichtungsverfahren/Mediationen

08.03.2016, Autor: Herr Joachim Krüger / Lesedauer ca. 1 Min. (387 mal gelesen)
Wir führen Schlichtungen/Mediationen durch, ggf. bundesweit, z.B. im Baurecht,Erbrecht,Mietrecht,Bauträger-vertragsrecht, Arbeitsrecht,Werkvertragsrecht

Wir führen außergerichtliche Streitbeilegungen (Schlichtungen,Mediationen) 
        durch.

Schlichtungsverfahren kommen auf den Gebieten des Nachbarrechts, Mietrechts, Wohnungseigentumsrechts, Erbrechts in Betracht, aber auch bei Auseinandersetzungen zwischen Verbrauchern und Firmen, z.B. Handwerkern, Bauträgern, ebenso auch unter Firmen, oder zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern.

Wir führen diese Schlichtungen als von beiden Parteien anerkannter Schlichter neutral und unabhängig durch. Der Schlichter ermittelt in Einzelgesprächen die Rechtspositionen der Parteien. Er führt diese einem neutralen und sachgerechtem Einigungsvorschlag zu. Er erörtert den Vorschlag mit den Beteiligten.
Die Parteien stimmen dem Vorschlag zu, der für beide Seiten dann verbindlich ist. Andernfalls können die Parteien dann den Streit gerichtlich weiter führen.

Die Vorteile für die Beteiligten:

Die Kosten sind i.d.R. geringer als bei einem Rechtsstreit, bei dem Gerichtskosten, Anwaltsgebühren und evt. Gutachterkosten anfallen.

Der Zeitaufwand bis zu einer endgültigen Beilegung ist i.d.R. wesentlich kürzer als bei einem gerichtlichen Verfahren, insbesondere dann, wenn der Rechtsstreit über mehr als eine Instanz geführt wird.

Die Beteilgten können zukünftig weiter in Kontakt bleiben, Geschäftsbeziehungen bleiben bestehen.

Die Kosten einer Schlichtung können in einfachen Fällen über eine Pauschale (Mindesthöhe
€ 100,00, zzgl. ges. MwSt.), oder nach Stundenhonorar abgerechnet werden. Das Stundenhonorar erläutern wir Ihnen gerne auf konkrete Nachfrage.

Die Kosten des Schlichtungsverfahrens tragen die Parteien üblicherweise zu gleichen Teilen.