Rechtstipps in der Rubrik Sozialrecht und Sozialversicherungsrecht
Wenn Bürgergeld-Empfänger ihren Pflichten nicht nachkommen, müssen sie mit Konsequenzen rechnen. Das Gesetz sieht verschiedene Sanktionen wie etwa Leistungskürzungen vor.
Was tun, wenn die Leistungen des Bürgergelds nicht ausreichen? In bestimmten Fällen heißt die Lösung: Mehrbedarf geltend machen. Dafür gibt es jedoch einige Voraussetzungen.
Viele pflegebedürftige Menschen werden heute bei sich zu Hause gepflegt. Ambulante Pflegedienste leisten dazu einen großen Beitrag. Aber: Welche Anforderungen sind an deren Qualifikation zu stellen?
Bürgergeldempfängern bezahlt das Jobcenter auch die Kosten für Miete und Heizung. Allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Auch gibt es dabei verschiedene Einschränkungen und Grenzen.
Es gibt Fälle, in denen eine Leistungskürzung vom Jobcenter dazu führt, dass jemand seine Wohnung verliert. Muss der Mieter dann auch noch die Räumungsklage bezahlen?
Rückforderungen von Sozialhilfe durch die Sozialbehörden oder Jobcenter kommen oft überraschend. Dies gilt insbesondere, wenn sie sich an Angehörige der eigentlichen Leistungsempfänger richten.
Wer Bürgergeld erhält, hat auch Anspruch auf Leistungen für Miete und Heizkosten. In vielen Fällen zahlt das Jobcenter diese Gelder direkt an den Vermieter. Für Probleme können Mängel der Mietwohnung sorgen.
Für viele Eltern ist der Schulbesuch ihrer Kinder eine finanzielle Belastung, besonders, wenn sie Bürgergeldempfänger sind. Nachhilfe, Schulbücher, Klassenfahrten – was zahlt das Jobcenter?
Pflegeheime sind nicht gerade billig. Um so ärgerlicher ist es, wenn nach dem Einzug auch noch die Preise erhöht werden. Vor einiger Zeit hat der Bundesgerichtshof über die Wirksamkeit solcher Preiserhöhungen entschieden.
Unter bestimmten Voraussetzungen können die Sozialbehörden die Mietschulden eines Leistungsempfängers übernehmen. Dies ist speziell bei drohender Wohnungslosigkeit möglich.