Teilresektion des Glans Penis ohne zureichende Aufklärung

15.01.2015, Autor: Herr Hans-Berndt Ziegler / Lesedauer ca. 2 Min. (621 mal gelesen)
Behandlungsfehler, Aufklärungsfehler, fehlende Aufklärung über Behandlungsalternativen. Teilresektion des Glans Penis ohne zureichende Aufklärung. Der Kläger erhielt 30.000,00 € Schmerzensgeld.

Arzthaftungsrecht Medizinrecht

OLG Frankfurt -Zivilsenate in Kassel- vom 18.12.2014
Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:
Aufklärungsfehler, Teilresektion der Glans Penis ohne ausreichende Aufklärung,
OLG Frankfurt, Az. 15 U 20/14. Urteil vom 18.12.2014.

Chronologie:

Der Kläger wurde in der Klinik der Beklagten am 15.04.2009 wegen einer als Karzinom diagnostizierten Hautveränderung am Penis operiert. Hierbei erfolgte eine Teilresektion der Glans Penis. Vor der Operation wurde der Kläger am 03.04.2009 über die Risiken einer Operation einer operativen Teilentfernung aufgeklärt. Eine Aufklärung über eine Behandlungsalternative in Form der Strahlentherapie (Brachietherapie) erfolgte nicht. Auf seine Frage nach einer Strahlentherapie wurde ihm vielmehr erklärt, sie komme bei ihm nicht in Betracht.

Nachdem die operative Teilresektion den gewünschten Erfolg nicht erbracht, ließ der Kläger in einer anderen Universitätsklinik die Brachietherapie mit Erfolg durchführen. Bis auf die Teilresektion ist er beschwerdefrei. Die Teilresektion ist aber nicht mehr rückgängig zu machen. Wegen dieser verlangte der Kläger Schadenersatz und Schmerzensgeld. Unter anderem auch die Erstattung von Kosten für ein Gutachten.

Verfahren:
Nachdem die Klage zunächst vom Landgericht Marburg abgewiesen wurde, hat das OLG Frankfurt am Main der Klage am 18.12.2014 stattgegeben. Der Kläger erhielt 30.000,00 € Schmerzensgeld nebst Zinsen sowie 5.447,00 € für das von ihm privat veranlasste Gutachten.

Anmerkung von Dr. Ziegler & Kollegen:
Arzthaftungsprozesse werden leichter gewonnen, wenn man juristische Argumente ins Feld bringt, wie beispielsweise mangelhafte Aufklärung oder mangelhafte Dokumentation. In diesen Bereichen machen die Ärzte eher Fehler, weil sie sich dort nicht auskennen. Im medizinischen Bereich ist es schwieriger. Deshalb sollte jeder Arzthaftungsfall auf alle in Betracht kommenden juristischen Fehler der Ärzte überprüft werden. Die Rechtsposition der Patienten ist in diesem Bereich durch das neue Patientenrechtegesetz verbessert worden, so RA Dr. H.-B. Ziegler, Fachanwalt für Medizinrecht.