Wirecard AG - Musterverfahren gegen Wirtschaftsprüfer Ernst & Young beginnt
13.03.2023, Autor: Herr Roman Podhorsky / Lesedauer ca. 1 Min. (284 mal gelesen)
Vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht wurde das Kapitalanlegermusterverfahren gegen den Wirtschaftsprüfer Ernst & Young in Sachen Wirecard AG eröffnet. Eine Anspruchsanmeldung ist nun möglich.
Am heutigen Tage hat das Bayerische Oberste Landesgericht in einer Pressemitteilung bekannt gegeben, dass mit der Bestimmung des Musterklägers das Musterverfahren gegen den Wirtschaftsprüfer der Wirecard AG formell eröffnet wird (Az.: 101 Kap 1/22). Nachdem noch im März eine Veröffentlichung des Musterklägers im Klageregister erfolgt, beginnt das Verfahren mit langer Verzögerung. Bis zum 13.09.2023 können die Schadensersatzansprüche der Anleger somit angemeldet werden.
Frist von 6 Monaten zur Anmeldung der Forderungen
Betroffene Aktionäre können in den nächsten sechs Monaten ihre Ansprüche auf kapitalmarktrechtlichen Schadensersatz gegen die Beteiligten beim Bayerischen Obersten Landesgericht anmelden. Hierfür ist eine anwaltliche Vertretung gesetzlich vorgeschrieben. Im Anschluss wird für alle Teilnehmer des Musterverfahrens nach KapMuG (Kapitalanlegermusterverfahrensgesetz)einheitlich geklärt, in welcher Höhe Schadensersatzansprüche gegen den Wirtschaftsprüfer bestehen.
Wahl zwischen Differenz- und Transaktionsschaden
Die Aktionäre die ihre Forderungen am Musterverfahren anmelden, können zwischen der Geltendmachung des Differenz- bzw. Transaktionsschadens wählen. Beim Differenzschaden wird ein pauschalisierter Schadensersatz je Aktie berechnet. Alternativ wird bei der Geltendmachung des Transaktionsschadens der Aktionär so gestellt, als hätte er die streitgegenständlichen Aktien der Wirecard AG nicht erworben. Folglich erhält er den Kaufpreis der Aktien Zug-um Zug gegen die Übertragung der Aktien aus dem Depot des Anspruchstellers erstattet.
Falls Sie eine Rechtsschutzversciherung abgeschlossen haben, stelle gerne für Sie eine kostenfreie Deckungsanfrage.
Gerne können Sie mich hinsichtlich einer individuellen Beurteilung Ihres Falles ansprechen.
Dr. Roman Podhorsky
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel. 0251 97447543
info@rechtsanwalt-podhorsky.de
www.rechtsanwalt-podhorsky.de
Am heutigen Tage hat das Bayerische Oberste Landesgericht in einer Pressemitteilung bekannt gegeben, dass mit der Bestimmung des Musterklägers das Musterverfahren gegen den Wirtschaftsprüfer der Wirecard AG formell eröffnet wird (Az.: 101 Kap 1/22). Nachdem noch im März eine Veröffentlichung des Musterklägers im Klageregister erfolgt, beginnt das Verfahren mit langer Verzögerung. Bis zum 13.09.2023 können die Schadensersatzansprüche der Anleger somit angemeldet werden.
Frist von 6 Monaten zur Anmeldung der Forderungen
Betroffene Aktionäre können in den nächsten sechs Monaten ihre Ansprüche auf kapitalmarktrechtlichen Schadensersatz gegen die Beteiligten beim Bayerischen Obersten Landesgericht anmelden. Hierfür ist eine anwaltliche Vertretung gesetzlich vorgeschrieben. Im Anschluss wird für alle Teilnehmer des Musterverfahrens nach KapMuG (Kapitalanlegermusterverfahrensgesetz)einheitlich geklärt, in welcher Höhe Schadensersatzansprüche gegen den Wirtschaftsprüfer bestehen.
Wahl zwischen Differenz- und Transaktionsschaden
Die Aktionäre die ihre Forderungen am Musterverfahren anmelden, können zwischen der Geltendmachung des Differenz- bzw. Transaktionsschadens wählen. Beim Differenzschaden wird ein pauschalisierter Schadensersatz je Aktie berechnet. Alternativ wird bei der Geltendmachung des Transaktionsschadens der Aktionär so gestellt, als hätte er die streitgegenständlichen Aktien der Wirecard AG nicht erworben. Folglich erhält er den Kaufpreis der Aktien Zug-um Zug gegen die Übertragung der Aktien aus dem Depot des Anspruchstellers erstattet.
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