Douglas Holding AG: Aktionär kündigt Klage gegen Squeeze out–Abfindung an

04.06.2013, Autor: Herr Hartmut Göddecke / Lesedauer ca. 2 Min. (1380 mal gelesen)
Ein Kapital Aktiengeschichte wurde am 28.05.2013 in Hagen abgeschlossen. Aktien der Douglas Holding AG sind im Squeeze Out Verfahren einkassiert worden. Die Abfindung für die Aktionäre ist zu niedrig, lautete die vielfach geäußerte Kritik. Aktionäre planen die gerichtliche Überprüfung.

Handel mit Herz ist ein Motto der Douglas Holding; die Ansage von Vorstand und Aufsichtsrat in der Hagener Stadthalle war in ähnlicher Weise zu deuten: ein Rausschmiss der Aktionäre mit freundlichen Tönen und Gesten sowie obendrein einer Douglas-Tasse mit Gummibären als Präsent. Zu einer freundlichen Atmosphäre sollte auch die wohl erst einige Tage zuvor um etwa 1 % erhöhte Barabfindung beitragen. Euro 38,00 ist der neue Zwangstarif. Deutlicher Protest von Aktionärsseite war zu hören: „Dieses Unternehmen Douglas ist wertvoller.“

Auch wenn das Endergebnis schon zu Beginn der Hauptversammlung feststand, denn über 96 % der Stimmen hatte der neue Aktionär auf sich vereinigt, ließ die Kritik vieler Aktionäre und Aktionärsvertreter sich hören: Man habe einen Zeitpunkt für den Squeeze out gewählt, um billig die Aktien erwerben zu können. So könne der neue Alleineigentümer ganz alleine von den künftigen Chancen profitieren. Die Zukunft wird für den Handelskonzern bestens aussehen – beschreibt doch das Wertgutachten eine klare Tendenz: „Insgesamt ergibt sich bis zum Ende des Planungszeitraums ein Jahresergebnis auf Rekordniveau.“ Jahr für Jahr soll bis etwa 2017 mit kontinuierlichem Umsatzwachstum und Gewinnsteigerung zu rechnen sein.

Fast 1,3 Mio. Aktien fanden am 28. Mai im Ergebnis einen neuen Eigentümer. Denn 99,9375 % der anwesenden Stimmen votierten klar für den Rauswurf. Interessanter Nebenaspekt: noch am Tage der Beschlussfassung notierte die Aktie bei 38,60 Euro – also deutlich über dem Abfindungsbetrag. Offensichtlich ist das Unternehmen in den Augen der ehemaligen Aktionäre wertvoller als für den neuen Besitzer.

Der im vergangenen Geschäftsjahr eingefahrene Jahresfehlbetrag resultierte zu einem großen Teil aus Restrukturierungsaufwendungen der Thalia Läden. Die Früchte dieser Umgestaltung des Buchhandels werden die alten Aktionäre allerdings jetzt nur noch für sich retten können, wenn sie sich für einen höheren Abfindungspreis einsetzen.

Kritik musste sich der Vorstand von den vielen Rednern gefallen lassen, weil die Dividende ausfiel. Noch klarer waren die Worte der Teilnehmer aber in Richtung des neuen Alleininhabers: In dem Gutachten, das zur Ermittlung der Abfindung erstellt worden war, seien eine Reihe von deutlichen Mängeln zu finden. So sei die Bestimmung von Vergleichsunternehmen vollkommen ungeeignet und auch der Basiszinssatz sei falsch bestimmt worden. Ebenso seien die Aufwendungen für die Sanierung des Buchhandels für die Abfindung zu niedrig in die Abfindung eingeflossen. Rein statistisch lohnt sich der Protest für Altaktionäre, denn ein Großteil der Abfindungsbeträge wird nachträglich vom Gericht zu Gunsten der alten Anteilseigner erhöht.

https://www.kapital-rechtinfo.de

Hartmut Göddecke

Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte
Auf dem Seidenberg 5
53721 Siegburg
Telefon: 02241 / 17 33 - 0
Telefax: 02241 / 17 33 - 44
info@rechtinfo.de


https://www.kapital-rechtinfo.de/kapital-rechtinfo/archiv/texte_d/Douglas_Holding_AG_Aktionaer_Klage_Squeeze_out_Abfindung_Barabfindung_zu_niedrig.shtml?navid=2


Autor dieses Rechtstipps

Rechtsanwalt
Hartmut Göddecke

GÖDDECKE Rechtsanwälte

Weitere Rechtstipps (330)

Anschrift
Auf dem Seidenberg 5
53721 Siegburg
DEUTSCHLAND

Telefon:
Nummer anzeigen
Mobil:
Nummer anzeigen
Kontakt

Bitte verwenden Sie zur Kontaktaufnahme bevorzugt dieses Formular. Vielen Dank!



captcha



zum Kanzleiprofil von
Rechtsanwalt Hartmut Göddecke