Zivilrechtliche Klage in den Niederlanden.

14.05.2014, Autor: Herr Erik Lassche / Lesedauer ca. 1 Min. (539 mal gelesen)

Im Gegensatz zu dem Ablauf in Deutschland startet ein Zivilverfahren nicht mit der Einreichung der entsprechenden Klage beim Landgericht (Rechtbank), welches die Klageschrift dann zustellt.

In den Niederlanden erfolgt die Zustellung der Ladung (Dagvaarding), deren Inhalt in etwa einer Klage gleichkommt, und zwar mit Hilfe eines - von der klagenden Partei selber beauftragten - Gerichtsvollziehers (Gerechtsdeurwaarder).

Die Vorladung enthält die Aufforderung zu einer bestimmten Uhrzeit an einem bestimmten Tag vor dem zuständigen Gericht zu erscheinen. Dieser Termin ist in erster Linie jedoch lediglich verwaltungstechnischer Natur. Die jeweilige Prozesshandlung wird auf der Terminliste notiert und zugleich die nächste Prozesshandlung anberaumt, falls die Parteien keine Urteilsverkündung beantragt haben.

Nach der vollzogenen Ladung erhält die beklagte Partei die Gelegenheit ihre Klageerwiderung bei Gericht einzureichen. Wenn dann keine Parteienanhörung angeordnet wird, folgen Widerklageantrag, Klageabweisungsantrag und schließlich der von den Parteien gestellte Antrag auf Urteilsverkündung.


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