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Übersicht unserer Rechtsanwälte für Jagdrecht

Rechtsanwalt Thomas Girr
Lüneburger Straße 26
21376 Salzhausen
Rechtsanwältin Anna Cellar
Lehnerstraße 5
45481 Mülheim an der Ruhr

Informationen zum Thema Jagdrecht

Was versteht man unter dem Jagdrecht?

Der Begriff Jagdrecht hat zwei Bedeutungen: Einmal ist damit das Rechtsgebiet gemeint, das sich mit der Jagd beschäftigt. Dieses besitzt enge Verbindungen zum Forstrecht, zum Fischereirecht und zum Waffenrecht. Auf der anderen Seite kann mit dem Begriff Jagdrecht auch die Berechtigung gemeint sein, in einem ganz bestimmten Gebiet zu jagen. Wichtige Aspekte des Jagdrechts sind:
  • Welche Tierarten dürfen gejagd werden?
  • Wer ist Inhaber des Jagdrechts?
  • Einteilung der Jagdbezirke,
  • Erteilung und Versagung des Jagdscheins,
  • Jagdbeschränkungen und Verbote,
  • Schonzeiten,
  • befriedete Grundflächen ohne Jagd,
  • Bildung von Hegegemeinschaften,
  • Jagdpacht,
  • Wildschadensverhütung,
  • Schadenersatzpflicht des Jägers.

Gesetzliche Vorschriften

Von großer Bedeutung ist das Bundesjagdgesetz (BJagdG). Es regelt die oben erwähnten Themen. Die Bundesländer haben jedoch zusätzlich auch eigene Jagdgesetze erlassen. Dazu kommen Ausführungsverordnungen und Spezialregelungen, z.B. über die Jagd mit Falken. Wichtige Vorschriften sind darüber hinaus auch das Bundeswaldgesetz und das Waffengesetz.

Das Jagdrecht

Die Berechtigung zur Jagd steht dem Eigentümer des jeweiligen Grundstücks zu. Das Jagdrecht ist dabei untrennbar mit dem Grundeigentum verbunden. Gehört eine Fläche keinem privaten Eigentümer, hat das jeweilige Bundesland dort das Jagdrecht. Die Jagdausübung ist allerdings auf Jagdbezirke im Sinne von §§ 4 ff. BJagdG beschränkt.

Der Jagdschein

Voraussetzung für das Jagen ist ein Jagdschein. Der Jäger muss diesen mitführen und auf Verlangen der Polizei oder dem Jagdschutzberechtigten vorzeigen. Die zuständige Behörde stellt den Jagdschein für maximal drei Jahre oder für vierzehn aufeinanderfolgende Tage aus. Er gilt dann deutschlandweit. Seine erste Erteilung setzt voraus, dass eine Jägerprüfung bestanden wurde. Diese hat einen schriftlichen und einen mündlichen Teil, auch eine Schießprüfung wird gefordert. Nachzuweisen sind Kenntnisse über:
  • Tierarten,
  • Wildbiologie,
  • Wildhege,
  • den Jagdbetrieb,
  • die Wildschadensverhütung,
  • den Land- und Waldbau,
  • das Waffenrecht,
  • die Waffentechnik,
  • die Führung von Jagdwaffen,
  • die Führung von Jagdhunden
  • die Behandlung des erlegten Wildes einschließlich Hygienemaßnahmen.

Die Jagdpacht

Die Ausübung des Jagdrechts kann verpachtet werden. Der Verpächter hat dabei das Recht, sich die Jagd auf ein bestimmtes Wild selbst vorzubehalten. Die Gesamtfläche, die ein einzelner Jagdpächter zur Ausübung des Jagdrechts pachten darf, beträgt grundsätzlich 1.000 Hektar.

Wildschäden

Ein Jagdberechtigter darf ebenso wie ein Grundstückseigentümer oder der Nutzungsberechtigte eines Grundstückes zur Verhütung von Wildschäden das Wild von den Grundstücken abhalten oder verscheuchen. Der Jäger darf dabei das Grundstück nicht beschädigen, Eigentümer und Mieter bzw. Pächter des Grundstücks dürfen das Wild nicht verletzen. Der Jagdberechtigte kann behördlich dazu verpflichtet werden, den Wildbestand zu verringern, um allzu große Wildschäden zu vermeiden. Gehört ein Grundstück zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk und wird durch Schalenwild, Wildkaninchen oder Fasanen beschädigt, muss die Jagdgenossenschaft dem Geschädigten den Wildschaden ersetzen. Sie brauchen einen erfahrenen Rechtsanwalt vor Ort für Ihr jagdrechtliches Problem? Beim anwalt-suchservice.de finden Sie kompetente Rechtsanwälte, die dieses Gebiet zum Schwerpunkt ihrer Tätigkeit gemacht haben. Ob es um eine Beratung oder um die Vertretung Ihrer Rechte vor Gericht geht – hier finden Sie Ihren Anwalt.