Ihren Anwalt für Patentrecht hier finden

Sollten Sie Hilfe bei Ihrer Suche nach dem richtigen Anwalt für Patentrecht benötigen, helfen wir Ihnen gerne kostenlos und unverbindlich. Schreiben Sie uns einfach eine kurze Nachricht über das Kontaktformular.

Übersicht unserer Rechtsanwälte für Patentrecht

Rechtsanwalt Dr. Peter Neu
Elberfelder Straße 39
42853 Remscheid

Patentrecht: Das Recht der Erfinder

Patentrecht: Das Recht der Erfinder Das Patentrecht ist Teil des Rechts des geistigen Eigentums (IP-Recht). Es ist das Recht, das Erfindungen auf allen Gebieten der Technik schützt, wenn Erfindungen neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind. So sieht es das Patentgesetz vor.

Patentanmeldung und Dauer des Schutzes im Patentrecht

Die wesentlichen gesetzlichen Vorschriften des Patentrechts finden sich in Deutschland im Patentgesetz (PatG). Internationale Aspekte des Patentrechts finden sich z. B. im Gesetz über internationale Patentübereinkommen (IntPatÜG). Der Schutz eines Patentes kann nur eintreten, wenn das Patent ordentlich angemeldet wird. Die Entstehung eines Schutzrechtes durch Benutzung und Bekanntheit ist im Patentrecht nicht möglich. In der Patentanmeldung, die in Deutschland beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) oder beim Europäischen Markenamt (EPO) zu erfolgen hat, ist die Erfindung so zu offenbaren, dass ein Fachmann sie ausführen kann.

Das Patent, das nach erfolgreicher Anmeldung erteilt wird, verleiht dem Inhaber ein sogenanntes Ausschließlichkeitsrecht. Damit ist der Patentinhaber berechtigt, anderen die gewerbliche Nutzung seiner Erfindung zu untersagen. Die reguläre Schutzdauer nach dem Patentrecht beträgt 20 Jahre und kann in Ausnahmefällen bei besonders langwierigen Anmeldeverfahren verlängert werden. Die Schutzdauer des Patents kann vorzeitig enden, wenn die Verlängerungsgebühr (Jahresgebühr!) nicht entrichtet wird oder der Inhaber den Verzicht auf den Patentschutz erklärt. Das Patent ist verbrieft in der Patentschrift.

Gegenstand des Patentrechts

Der Schutz des Patentrechts erstreckt sich auf alle möglichen technischen Erfindungen - also beispielsweise auf mechanische Geräte, aber auch auf Erfindungen aus dem Bereich der Chemie. Vor allem im Arzneimittelbereich hat das Patentrecht große Bedeutung, weil das Patentrecht hier erhebliche Investitionen in Forschung und Entwicklung für eine bestimmte Zeit wirtschaftlich schützt. Aspekte, aus denen sich im Patenrecht Streitigkeiten ergeben können ist vor allem die Auslegung des Begriffs "neu", die Frage ob die Erfindung eine ausreichende Erfindungshöhe aufweist und die Frage ob die Erfindung gewerblich nutzbar ist.

Ansprüche aus dem Patentrecht

Ebenfalls Gegenstand des Patentrechts sind die sogenannten Patentstreitsachen. Dazu zählen vor allem alle Ansprüche, die aus einer Patentverletzung entstehen können. Zu den wesentlichen Ansprüchen aus dem Patentrecht gehören der Unterlassungsanspruch, der Schadensersatzanspruch, der Vernichtungsanspruch, der Rückrufanspruch, der Auskunftsanspruch, der Besichtigungsanspruch und der Rechnungslegungsanspruch. Diese Ansprüche werden gerichtlich - auch im Wege der einstweiligen Verfügung - durch einen Rechtsanwalt bzw. Patentanwalt geltend gemacht.

Besonderer Tipp

Nicht jede Erfindung ist eine Erfindung im Sinne des Patentrechts und damit ist nicht jede vermeintliche Erfindung schutzfähig. Bevor man sich also Gedanken macht, eine "Erfindung" zum Patent anzumelden, sollte man den Rat eines Rechtsanwaltes bzw. Patentanwaltes einholen, der rechtlich und technisch auf dem jeweiligen Gebiet so versiert ist, dass er frühzeitig z. B. die nach dem Patentrecht erforderliche Erfindungshöhe beurteilen kann. Sind Sie Inhaber eines Patentes und mussten feststellen, dass ein Dritter Ihr Patent widerrechtlich nutzt? Dann hilft Ihnen ein spezialisierter Rechtsanwalt bzw. Patentanwalt bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Einen Rechtsanwalt für Patentrecht bzw. Patentanwalt finden Sie über den Anwalt-Suchservice.

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Patentrecht in gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: Schutzfähigkeitsprüfung.