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Übersicht unserer Rechtsanwälte für einstweilige Verfügung

Rechtsanwältin Annette Ladenberger
Florastraße 8
41539 Dormagen (Zweigniederlassung)
Rechtsanwältin Margot Trautner
Raudtener Straße 11
90475 Nürnberg
Rechtsanwalt Tobias Lang
Ohiostraße 15
76149 Karlsruhe

Was versteht man unter einer einstweiligen Verfügung?

Eine einstweilige Verfügung ist eine gerichtliche Maßnahme aus dem Zwangsvollstreckungsrecht. Dieses Rechtsgebiet gehört zum Zivilprozessrecht. Eine einstweilige Verfügung ist eine gerichtliche Anordnung, mit der man einen nicht auf Zahlung ausgerichteten Anspruch vorläufig sichern kann, ohne auf das gerichtliche Hauptverfahren zu warten.

Wozu dient die einstweilige Verfügung konkret?

Mit einer einstweiligen Verfügung kann z.B. angeordnet werden, dass eine Person sich einer anderen nicht nähern, ihr nachstellen oder sie belästigen darf. Auch geschäftsschädigende oder beleidigende Aussagen können so unterbunden werden. Häufig ergeht eine einstweilige Verfügung auch nach einer Abmahnung, wenn der Abgemahnte die geforderte Unterlassungserklärung nicht unterschreibt.

Gesetzliche Vorschriften

Vorschriften über die einstweilige Verfügung findet man in den §§ 935 ff. der Zivilprozessordnung (ZPO).

Inhalt

Nach § 938 ZPO kann das Gericht nach freiem Ermessen entscheiden, durch welche Maßnahme der vom Antragsteller verfolgte Zweck am effektivsten zu erreichen ist. Voraussetzungen einer einstweiligen Verfügung:
  • Verfügungsanspruch: Der Antragsteller hat einen Anspruch, der abgesichert werden soll.
  • Verfügungsgrund: Ohne die geforderte Verfügung wäre die Durchsetzung des Anspruchs in Frage gestellt.
  • Verfügungsgesuch: Der Antragsteller hat das Gericht um die Verfügug ersucht und dabei Verfügungsanspruch und Verfügungsgrund genannt und glaubhaft gemacht.

Glaubhaft machen

Um Verfügungsanspruch und -grund glaubhaft zu machen, kann der Antragsteller z.B. Unterlagen oder Dokumente vorlegen. Auch eine Versicherung an Eides statt ist zulässig.
Was passiert, wenn sich der Adressat nicht an die einstweilige Verfügung hält? Der Verstoß gegen eine einstweilige Verfügung kann dazu führen, dass das Gericht ein hohes Ordnungsgeld oder auch Ordnungshaft festsetzt.

Rechtsmittel

Auch gegen eine einstweilige Verfügung gibt es ein Rechtsmittel: den Widerspruch. Anders als in anderen Bereichen hat der Widerspruch hier keine aufschiebende Wirkung. Man kann also nicht Widerspruch gegen die Verfügung einlegen und dann weitermachen wie bisher, sondern die Verfügung muss trotzdem bis zur Entscheidung des Gerichts beachtet werden.

Räumung von Wohnraum

Eine einstweilige Verfügung kann in bestimmten Fällen auch zur Räumung von Wohnungen eingesetzt werden (§ 940a ZPO). Lange anerkannt ist dies, wenn
  • verbotene Eigenmacht vorliegt (Hausbesetzung, Nutzung durch Nichtberechtigte),
  • konkrete Gefahr für Leib und Leben besteht (Gasleck).
Die Mietrechtsreform vom Mai 2013 hat dem Vermieter hier zusätzliche Möglichkeiten gegeben. Diese Möglichkeiten sind:
  • Findet nach einer Kündigung wegen Zahlungsverzuges ein Räumungsprozess statt, kann der Vermieter vor Gericht beantragen, dass der Mieter ihm für die übrige Miete bis zum Räumungstermin Sicherheit z.B. in Geld leistet. Mißachtet der Mieter eine solche Anordnung des Gerichts, kann die Räumung auch mit Hilfe einer einstweiligen Verfügung stattfinden.
  • Eine Räumung kann an sich nur gegen die Personen vollstreckt werden, deren Namen im Räumungsurteil stehen. Viele Räumungen wurden bis 2013 durch dem Vermieter unbekannte Untermieter verhindert, die angeblich in der Wohnung wohnten. Seit der Reform kann die Räumung gegen bis dahin unbekannte Untermieter auch mit Hilfe einer einstweiligen Verfügung erfolgen.

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