Rechtsanwalt für Urheberrecht - Hinweis

Informationen zum Urheberrecht

Das Urheberrecht schützt das geistige Werk (z.B. Literatur und Kunst) und steht damit im genauen Gegensatz zum Patentrecht, mit dem es häufig verwechselt wird, das die materielle Erfindung schützt. Ebenfalls im Gegensatz zum Patentrecht gilt das Urheberrecht automatisch, und muss nicht beantragt werden.

Dennoch ist es ratsam, das Urheberrecht durch einen entsprechend qualifizierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen, da zum Einen das Urheberrecht nur entsteht, wenn das zu schützende geistige Werk eine ausreichende „Schöpfungshöhe“ aufweist, also eine tatsächlich eigenständige kreative Leistung darstellt (beispielsweise wichtig im Falle von Theaterinszenierungen). Zum Anderen ist das Urheberrecht zum Schutz des Allgemeininteresses beschränkt.

Rechtsanwälte mit Schwerpunkt Urheberrecht können Ihnen dabei behilflich sein, Ihr geistiges Werk angemessen zu vermarkten, und dennoch vor unrechtmäßiger Nutzung zu schützen.
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Sonntag, 19. Mai 2013
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